Auszahlung des unpfändbaren Einkommens an die Bank
Für die Beantragung der Auszahlung des unpfändbaren Einkommens an die Bank finden Sie ein Musterschreiben hier.
Es kann vorkommen das die Bank Einkommen nicht auszahlt, weil Sie noch Ansprüche dem Gläubiger gegenüber hat (z.B. aus Überziehung eines Dispokredits). Sie ist dazu jedoch nur dann berechtigt, wenn sich pfändbare Beträge aus dem Einkommen ergeben. Werden auf das Konto nur unpfändbare Beträge überwiesen (meist wg. bestehender Abtretungen), so darf die Bank keine Aufrechnung vornehmen. Die Bank muß in so einem Fall Ihr Einkommen trotz eigener Ansprüche auszahlen.
Beispiel:
Max Muster hat pfändbare Teile seines Einkommens an einen Treuhänder abgetreten. Der unpfändbare Anteil wird auf sein Girokonto bei der Haben und Soll Bank überwiesen. Als Herr Muster nun einen Teil des Einkommens von seinem Konto abheben möchte, verweigert die Bank die Auszahlung. Sie macht geltend selbst Ansprüche zu haben und erst dann den Betrag auszuzahlen, wenn die Ansprüche aus dem Dispokredit vollständig abgezahlt sind.
Das Musterschreiben für die Auszahlung des unpfändbaren Einkommens an die Bank finden Sie unter folgendem Link: