Vergleichsvorschlag im Sinne des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Im Sinne des Privatinsolvenzverfahren ist es Vergleiche mit den Gläubigern zu schließen um der Insolvenz zu ergehen.
Zahlungsplan bei einmaligem Ausgleich der Forderung mit Verzichtserklärung
Existiert eine Forderung und ist diese so gering das sich eine Ratenzahlung nicht lohnt, so kann der Schuldner vorschlagen den Betrag in einer Summe (gemäß der Forderungsquote) zu zahlen. Natürlich ist dies nur dann möglich, wenn dem Schulder diese Mittel auch zur Verfügung stehen. In einem solchen Falle sollte mit dem Schreiben an den Gläubiger eine Verzichtserklärung verbunden werden. Weiterhin ist das Schreiben mit einer Sicherungsklausel zu versehen. Wichig ist dabei, das dieses Schreiben in zweifacher Ausfertigung erstellt wird. Den der Gläubiger muß dem Schulder die Erklärung gegenzeichnen und anschließend wieder zurückgeben.
Sachverhalt:
Die Firma Max Meier hat gegenüber Herrn Muster eine offene Forderung in Höhe von 1500 Euro. Gemäß dem aufgestellten Zahlungsplan hat die Firma Meier eine Forderungsquote von 10%. Herr Muster möchte den Betrag in Höhe von 150 Euro in einer Summe zu Beginn des Verfahrens ausgleichen.
Das Musterschreiben für den Vergleichsvorschlag im Sinne des Verbraucherinsolvenzverfahrens können Sie hier herunterladen: