Privatinsolvenz

Verringern der Dauer

Die Dauer des Privatinsolvenzverfahren wurde von der deutschen Bundesregierung von den bisher üblichen 6 Jahren auf 3 Jahre verkürzt. Diese Verkürzung soll den Ablauf des Verfahrens für die betroffene Person vereinfachen.

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In 2012 wurde von der Bundesregierung ein Gesetzentwurf zur Privatinsolvenz verabschiedet. Bislang beträgt die Wohlverhaltensphase 6 Jahre - diese soll auf 3 Jahre verringert werden. Jedoch ist das an spezielle Bedingungen geknüpft. Das bedeutet, dass nicht Schulden ohne Ende gemacht werden können, weil nach 3 Jahren mit einer Privatinsolvenz sowieso die Schulden bereinigt sind.



Wer sich nicht genau an die Vorschriften halten will, wir vom Insolvenzverwalter die rote Karte bekommen und die Privatinsolvenz ist hinfällig. Deshalb sollte jeder Insolvenzwillige zeigen, dass er wirklich von seinen Fehlern gelernt hat und sich konsequent an die Vorgaben halten. Nur so ist es möglich für immer der Schuldenfalle zu entkommen.

Jetzt gilt es abzuwarten, wann das neue Privatinsolvenz Gesetz in Kraft tritt - eine Reform ist längst überfällig.

Bleibt zu hoffen, dass das neue Gesetz eine wirkliche Erleichterung zum absolvieren von einer Verbraucherinsolvenz ist.




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