Privatinsolvenz

Voraussetzungen

Um eine Verfahren zur Verbraucherinsolvenz starten zu können, müssen verschiedene Vorraussetzungen erfüllt sein.

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Was kaum jemand weiß, auch für die Eröffnung der privaten Insolvenz müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Ohne diese kann das Verfahren nicht eröffnet werden. Dazu gehört, dass Sie weniger als 20 Gläubiger haben, eine natürliche Person sind (also eine Privatperson) oder als Selbständiger oder Kleingewerbetreibender tätig waren. Die Schulden dürfen dann aber keine Verbindlichkeiten gegenüber Ihren ehemaligen Beschäftigten sein wie ausstehende Löhne oder Sozialversicherungsbeiträge.



Für das gerichtliche Verfahren benötigen Sie eine Bescheinigung, dass der Insolvenzvergleich (außergerichtliche Einigung) gescheitert ist. Dieser Beleg muss durch einen Anwalt oder die Schuldnerberatung bestätigt werden, da dass Gericht die Bescheinigung sonst nicht anerkennt. Die Kosten dafür werden beim Anwalt durch die Beratungshilfe getragen. In der Schuldnerberatung kostet die Ausstellung der Bescheinigung nichts, aber dafür sind die Wartezeiten lang.

Eine weitere Voraussetzung, von der kaum jemand etwas weiß, ist die eidesstattliche Versicherung (EV). Diese muss vor Beginn des Verfahrens abgegeben sein. Sollten Sie die EV noch nicht abgegeben haben, dann wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht. Dort teilen die Beamten Ihnen mit, welcher Gerichtsvollzieher für Sie zuständig ist. Rufen Sie ihn an und vereinbaren Sie einen Termin für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, früher war das der Offenbarungseid.

Mit der EV geben Sie Ihre Vermögenswerte und Ihr derzeitiges Einkommen an. Gleichzeitig versichern Sie unter Eid, dass die angegebenen Werte das einzige ist, was Sie an Einnahmen haben. Die Folgen der EV sind in der Regel mögliche Kreditkündigungen, da diese Versicherung automatisch in die Schufa eingetragen wird. Weiter erhalten Sie keine Waren auf Rechnung mehr und Kredite wie Handyverträge brauchen Sie gar nicht mehr zu beantragen, durch die negative Schufa sind Sie nicht mehr kreditwürdig.

Werden die Voraussetzungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht erfüllt, so bleibt nur der Weg des Regelinsolvenzverfahrens.