Privatinsolvenz

Fehlen einer Gläubigerablehnung

Ein Gläubiger hat die Möglichkeit den Einigungsversuch abzulehnen, sollten er diese nicht tun muss ein Vermerk über die Enthaltung im Antrag eingefügt werden.





Hat ein Gläubiger es trotz Erinnerung versäumt den Einigungsversuch abzulehnen, so ist im Gläubigerverzeichnis des Eröffnungsantrag ein Vermerk über die Haltung des Gläubigers hinzuzufügen. Die einzelnen Anschreiben sind beizufügen.


Mustervermerk


Trotz mehrmaliger Aufforderung hat der Gläubiger Hans Meier auf den außergerichtlichen Einigungsversuch nicht reagiert. Die Anschreiben sind den Unterlagen beigefügt.