Privatinsolvenz

Wer wird informiert?

Eine Privatinsolvenz ist ein heikles Thema in der Gesellschaft, natürlich wollen viele nicht, dass Informationen bezüglich der Insolvenz an die Öffentlichkeit geraten.

Es ist immer ein heikles Thema, wer bei einer privaten Insolvenz automatisch benachrichtigt wird. Denn damit wird für Ihre unmittelbare Umgebung öffentlich, dass Sie nicht mehr zahlungsfähig sind. Das kann fatale Folgen haben.

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Die Frage, die sich aber letztlich stellt, ist für jeden Schuldner, wer wird konkret von der Privatinsolvenz informiert, wie geschieht das und welche Auswirkungen kann das haben. Diese Fragen beantworten wir Ihnen im folgenden Abschnitt ausführlich.

Gläubiger


Die Gläubiger erhalten die Information über die Beantragung der privaten Insolvenz schon bei Ihrem außergerichtlichen Einigungsversuch und spätestens durch das Gericht. Da Ihre Gläubiger an der Insolvenz direkt beteiligt sind, lässt sich das nicht vermeiden.

Arbeitgeber


Der Arbeitgeber bekommt spätestens eine Mitteilung über Ihr Insolvenzverfahren, wenn das Gericht Ihre Einkommensverhältnisse überprüft. Auch das ist unvermeidbar und deshalb sollten Sie im Vorfeld zur Beantragung der Privatinsolvenz Ihren Arbeitgeber besser informieren über Ihre Absicht und die dafür vorliegenden Gründe. Das kann vielleicht unangenehm werden, doch manche Firmen bemühen sich wieder um ein sozial verträgliches Klima und bieten ihren Mitarbeitern in dieser Situation Hilfen an.

Vermieter


Der Vermieter erlangt nur Kenntnis von Ihrer Privatinsolvenz, falls Sie eine Kaution hinterlegt haben, denn diese zählt zur Insolvenzmasse bzw. zu den pfändbaren Vermögen. Sollten Sie umziehen während der Privatinsolvenz, dann kann es passieren, dass der zukünftige Vermieter eine SCHUFA Auskunft von Ihnen zieht und darüber von Ihrer Privatinsolvenz Kenntnis erhält.



Banken


Die Bank überprüft alle zwei Jahre routinemäßig Ihre SCHUFA. Spätestens dann erfährt die Bank von Ihrer Verbraucherinsolvenz. Natürlich ist das auch eher möglich durch den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder, wenn dieser die Bank informiert von der Insolvenz bzw. Beträge von Ihrem Konto einziehen muss oder die Sparbücher auflöst. Dazu ist nämlich eine Begründung notwendig und diese beinhaltet auch Ihre private Insolvenz wie die Berechtigung für den Treuhänder.

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