Privatinsolvenz

Wohlverhaltensphase

Während der Wohlverhaltensphase müssen Sie besonders darauf achten, wie Sie mit Ihren Finanzen umgehen, es wird daher keine schöne Zeit werden. Ist die Zeit vorbei, sind Sie dem Ziel nah.

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Die Wohlverhaltensphase wurde gestrafft und umfasst jetzt unter bestimmten Auflagen 3 Jahre bzw. 6 Jahre, statt wie bisher 6 Jahre. Diese Phase erfordert von Ihnen, dass Sie sich an gewisse, gesetzlich vorgeschriebene Regeln halten. Verstoßen Sie gegen diese Vorgaben, dann ist das ganze Verfahren hinfällig und setzt in den vorherigen Stand wieder ein.
In dieser Zeit zahlen Sie ab der Pfändungsgrenze Ihre Schulden ab und dürfen keine neuen Schulden verursachen. Sinn des Ganzen ist ja schließlich, dass Sie sich von Ihren Schulden befreien und nicht neue Schulden anhäufen.

Grundsätzlich beträgt die Wohlverhaltensphase immer noch 6 Jahre, kann jedoch auf 3 bzw. 6 Jahre verkürzt werden. Um eine Verkürzung auf 3 Jahre zu erreichen müssen innerhalb dieser Zeit 35% der Froderungen und die Verfahrenskosten bezahlt werden. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden können, dann kann das Verfahren auf 5 Jahre verkürzt werden wenn alle Verfahrenskosten gezahlt sind.

Ihre oberste Verpflichtung während der Wohlverhaltensphase ist jede zumutbare Arbeit anzunehmen und so Ihre Schulden abzuzahlen. Ihre Tilgungen zahlen Sie an den Treuhänder, nicht an den Gläubiger während dieser Phase. Der Treuhänder kümmert sich um die Auszahlungen an Ihre Gläubiger.

Sie müssen jede Änderung in Ihren Verhältnissen bei dem Treuhänder anzeigen. Das betrifft besonders eventuelle Wohnungsumzüge, Wechsel der Arbeitsstelle und Erbschaften. Tun Sie das nicht, dann kann Ihnen die Restschuldbefreiung versagt werden. Während der Wohlverhaltensphase kommt es besonders darauf an, mit dem Treuhänder zusammen zu arbeiten und Ihm alles berichten, was sich in Ihrer Lebens - oder Finanzsituation ändert.

Die Wohlverhaltensphase ist die vorletzte Stufe im Insolvenzverfahren und dauert am längsten:
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