Antragsverfahren
Das Antragsverfahren zur Eröffnung eins Privatinsolvenzverfahrens ist mehr als nur das einreichen eins Formulars, der Antrag nimmt einige Zeit und vor allem strukturierte Vorbereitung in Anspruch. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten sollten Sie einen Experten hinzuziehen.
Falls Sie meinen, nun müssten Sie nur mit der Bescheinigung zu Gericht gehen und alles läuft wie von allein, dann irren Sie sich. Zunächst sollen Sie alle notwendigen Papiere zusammen suchen. Das ist zum einen die Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen, gütlichen Einigung, beglaubigt durch den Anwalt oder die Schuldenberatung.
Weiter brauchen Sie den ausgefüllten Antrag auf Erteilung der
Restschuldbefreiung. Diesen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Ebenso verhält es sich mit der
Erklärung, dass alle Ihre vorgelegten Angaben der Wahrheit entsprechen. Bitte vergessen Sie nicht, diese Erklärung mit Datum und Ort zu unterschreiben.
Eine aktuelle
Aufstellung Ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse ist ebenfalls notwendig. Die
Auflistung aller Gläubiger samt den aktuellen und noch ausstehenden Forderungen sowie den
Schuldenbereinigungsplan müssen Sie unbedingt vorlegen, denn so kann der für Sie zuständige Richter entscheiden, ob von Seiten des Gerichts noch einmal ein Einigungsversuch unternommen wird.
Meint das Gericht an Hand der von Ihnen eingereichten Unterlagen, dass ein gerichtlicher Einigungsversuch sinnlos ist, beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren. Das Gericht bestimmt dann einen
Treuhänder, welcher mit der Abwicklung der Insolvenz beauftragt wird. Dieser ist in den nächsten Jahren auch
Ihr Ansprechpartner. Zunächst wird er prüfen, ob das vorhandene Vermögen oder Einkommen verwertet werden kann, um Ihre Gläubiger zu bezahlen.
Das Antragsverfahren für den gerichtlichen Einigungsversuch stellt die 2. Stufe der Privatinsolvenz dar:
zurück zu: vorherige Seite | Ablauf Privatinsolvenz