Schuldentilgungsplan
Der Schuldentilungsplan wird in zusammenarbeit mit dem Treuhänder erstellt und durchgezogen. Er erhält eine genaue Aufstellung über Forderungen und das Verfügbare Einkommen.
Der Schuldentilgungsplan, oder auch Schuldenbereinigungsplan genannt, ist quasi das
Herzstück der ganzen Verbraucherinsolvenz. Dieser Plan ist notwendig, einmal für den außergerichtlichen Einigungsversuch, zum anderen für das Eröffnen des gerichtlichen Insolvenzverfahrens.
Dort hinein gehören
sämtliche Gläubiger mit der
genauen Forderungsaufstellung, weiter müssen die
eigenen Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse aufgeführt werden.
Weiterhin gehört ein
Tilgungsplan dazu. In dem Tilgungsplan bieten Sie dem Gläubiger eine Begleichung der Schuld in Höhe von
mindestens 10 Prozent, jedoch nur
maximal bis zu einer Höhe von
20 Prozent der Gesamtschuld an. Dabei legen Sie die Zahlungsformalitäten fest und gewähren dem Gläubiger somit einen Überblick über die Gesamtheit Ihrer Zahlungsmöglichkeiten.
Stimmen die Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zu, so ist das Insolvenzverfahren nicht mehr möglich. Lehnt nur ein der Gläubiger den Plan ab, dann lassen Sie sich durch den Anwalt (die Kosten trägt die Beratungshilfe) oder die Schuldenberatung (kostenlos, aber lange Wartezeiten) das Scheitern bestätigen und können nun den Antrag auf Verfahrenseröffnung stellen.
Kernelement des sogenannte Vereinfachten Insolvenzverfahrens ist die Aufstellung des Schuldentilgungsplanes. Es stellt die 3. Stufe der Privatinsolvenz dar:
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