Was dem Treuhänder in der Wohlverhaltensphase melden?

Was müssen Sie dem Treuhänder während der Wohlverhaltensphase melden?

Der Treuhänder wird vom Gericht für die Dauer der Wohlverhaltensphase bestimmt. Damit ist der Treuhänder rechenschaftspflichtig gegenüber dem Gericht, dass die Privatinsolvenz ordnungsgemäß abläuft. Dazu gehört, dass der Treuhänder Ihre Pflichten und Ihr Verhalten während der Wohlverhaltensphase überwacht. Sie müssen dem eingesetzten Treuhänder den Wechsel Ihrer Arbeitsstelle oder den Wohnortwechsel melden.


In der Regel ist ein Treuhänder ein Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichtes. Bei seiner Auswahl haben Sie als Schuldner kein Mitspracherecht. Sie können ihn nur ablehnen, wenn Sie in einer privaten Beziehung ersten Grades zu dem Treuhänder stehen oder wenn der Treuhänder selbst einer der Gläubiger ist bzw. mit einem Gläubiger in einer Beziehung steht.

Weitere Ablehnungsgründe können unter anderem sein, wenn Sie dem Treuhänder nachweisen können, dass er seinen Pflichten nicht vollständig nachkommt oder seine Stellung ausnutzt wie durch Nötigung oder Belästigungen. Leider ist das gar nicht so selten, denn die meisten Betroffenen wissen nicht, dass sie sich und wie sie sich gegen solche Dinge wehren sollten.

Hierzu reichen Sie beim Amtsgericht eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Treuhänder ein. Die Beschwerde begründen Sie ausführlich und vor allem sachlich.  Die Beschwerdeführung selbst gestaltet sich meistens schwierig, denn die wenigsten Schuldner wissen, was die konkreten Aufgaben eines Treuhänders sind und wo eventuelle Abweichungen oder ein Fehlverhalten aufgetreten ist, welches mit einer Beschwerde erfolgreich belegt werden kann. Deshalb stellen wir Ihnen zum besseren Verständnis die Aufgaben eines Treuhänders auf den nächsten Seiten vor.

Mehr Infos:

Wohlverhaltensphase – was ist denn das?
Aufgaben des Treuhänders
Meldepflichten
Während der Privatinsolvenz: Geerbt – und alles futsch?