Die Wohlverhaltensphase
Der Treuhänder wird vom Gericht für die Dauer der Wohlverhaltensphase bestimmt. Damit ist der Treuhänder rechenschaftspflichtig gegenüber dem Gericht, dass die Privatinsolvenz ordnungsgemäß abläuft. Dazu gehört, dass der Treuhänder Ihre Pflichten und Ihr Verhalten während der Wohlverhaltensphase überwacht.
Was muss dem Treuhänder gemeldet werden?
Dem Treuhänder müssen Sie immer melden, wenn sich Ihre Finanzielle oder Ihre persönliche Lage ändert. Dazu zählt, dass Sie eine Erbschaft genauso melden müssen wie eventuelle finanzielle Probleme. Sie müssen dem eingesetzten Treuhänder
den Wechsel Ihrer Arbeitsstelle oder den Wohnortwechsel melden.
Bestimmung des Treuhänders
In der Regel ist ein Treuhänder ein Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichtes. Bei seiner Auswahl haben Sie als Schuldner
kein Mitspracherecht. Sie können ihn nur
ablehnen, wenn Sie in einer
privaten Beziehung ersten Grades zu dem Treuhänder stehen oder wenn der Treuhänder
selbst einer der Gläubiger ist bzw. mit einem Gläubiger in einer Beziehung steht.
Weitere Ablehnungsgründe können unter anderem sein, wenn Sie dem Treuhänder nachweisen können, dass er seinen
Pflichten nicht vollständig nachkommt oder seine Stellung ausnutzt wie durch Nötigung oder Belästigungen. Leider ist das gar nicht so selten, denn die meisten Betroffenen wissen nicht, dass sie sich und wie sie sich gegen solche Dinge wehren sollten.
Hierzu reichen Sie beim Amtsgericht eine
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Treuhänder ein. Die Beschwerde begründen Sie ausführlich und vor allem sachlich. Die Beschwerdeführung selbst gestaltet sich meistens schwierig, denn die wenigsten Schuldner wissen, was die konkreten Aufgaben eines Treuhänders sind und wo eventuelle Abweichungen oder ein Fehlverhalten aufgetreten ist, welches mit einer Beschwerde erfolgreich belegt werden kann. Deshalb stellen wir Ihnen zum besseren Verständnis die Aufgaben eines Treuhänders auf den nächsten Seiten vor.