Geschafft! Die Restschuldbefreiung
Die Restschuldbefreiung erhalten Sie nach 6 Jahren, wenn Sie sich nichts zu Schulden haben kommen lassen und Ihren Verpflichtungen im Rahmen der Wohlverhaltensphase nachgekommen sind.
Der Begriff „Restschuldbefreiung“ ist in Deutschland leicht irreführend. Denn die Schulden bleiben zwar bestehen, aber Sie können mit Hinweis auf das beendete Insolvenzverfahren den Gläubigern (welche bei der Insolvenz aufgeführt waren) die Zahlung verweigern. Somit ruht das Schuldverhältnis.
Tipp: Seien Sie clever und fordern Sie von dem Gläubiger mit Hinweis auf die Restschuldbefreiung einen Schuldenerlass oder einen Forderungsverzicht. So sind Sie dann auch offiziell alle Schulden los und die Löschung in der Schufa beträgt statt 3 Jahren nur noch ein Jahr.
Damit haben Sie das deutsche Insolvenzverfahren geschafft und können finanziell neu beginnen.
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