Privatinsolvenz

Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung ist Ihr eigentliches Ziel, während der gesamten Dauer des Privatinsolvenzverfahrens, anschließend haben Sie es geschafft und sind schuldenfrei. Die Restschuldbefreiung erhalten Sie nach 6 Jahren, wenn Sie sich nichts zu Schulden haben kommen lassen und Ihren Verpflichtungen im Rahmen der Wohlverhaltensphase nachgekommen sind.

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Der Begriff "Restschuldbefreiung" ist in Deutschland leicht irreführend. Denn die Schulden bleiben zwar bestehen, aber Sie können mit Hinweis auf das beendete Insolvenzverfahren den Gläubigern (welche bei der Insolvenz aufgeführt waren) die Zahlung verweigern. Somit ruht das Schuldverhältnis.


Tipp:


Seien Sie clever und fordern Sie von dem Gläubiger mit Hinweis auf die Restschuldbefreiung einen Schuldenerlass oder einen Forderungsverzicht. So sind Sie dann auch offiziell alle Schulden los und die Löschung in der Schufa beträgt statt 3 Jahren nur noch ein Jahr.


Licht am Ende des Tunnels


Sind alle Ihre Einträge in der Schufa gelöscht haben Sie Ihr Ziel erreicht, offiziell haben Sie jetzt keine Schulden mehr und auch die Banken können keine Daten Ihrer ehemaligen Schulden mehr einsehen. Damit haben Sie das deutsche Insolvenzverfahren geschafft und können finanziell neu beginnen. Auch wenn Sie jetzt wieder in der Lage sind bei Banken einen Kredit zu erlangen, sollten Sie sich das zu erst gut überlegen.

Am Abschluß des Insolvenzverfahrens steht die Restschuldbefreiung:
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