Startkapital
Eine finanzielle Hilfe für Selbstständige ist aufgrund der Kreditunwürdigkeit quasi unmöglich, es gibt jedoch verschiedene Wege wie Sie ein Startkapital auftreiben können.
Zu 99 Prozent werden Sie keine finanziellen Hilfen durch Banken erhalten. Schuld daran ist Ihr
SCHUFA-Eintrag wegen der
eidesstattlichen Versicherung und der Privatinsolvenz. Damit sind Sie nicht mehr kreditwürdig.
Bürgschaft
Nun gibt es einige, wenige Wege, um doch noch Geld für Ihre Existenzgründung aufzutreiben. Eine dieser Möglichkeiten erfordert einen
solventen Bürgen. Mit einer Bürgschaft übernimmt eine andere Person quasi Ihre Kreditverpflichtungen, falls Sie zahlungsunfähig werden. Dazu benötigt die Person ein regelmäßiges, nicht pfändbares Einkommen oberhalb der monatlichen Verbindlichkeiten sowie eine saubere Schufa. Mitunter bietet sich hier eine Teilhaberschaft an, welche aber unbedingt mit allen Einzelheiten festgeschrieben werden sollte. So wird möglichen Streitigkeiten vorgebeugt.
Privates Darlehen
Sie können sich um ein
privates Darlehen bemühen. Normalerweise dürfen Sie keine neuen Schulden während der
Wohlverhaltensphase anhäufen. Das kann zur Versagung der
Restschuldbefreiung führen. Jedoch haben Sie einen Vorteil. Der Kredit ist für Ihre Existenzgründung, also lassen Sie die Anleihe dem entsprechend auf Ihr Geschäft festschreiben. Weiterhin haben Sie die schriftliche Zustimmung Ihres
Treuhänders. Am wichtigsten ist hier, dass der
Kredit auf das Geschäft festgeschrieben wird. Dadurch ist der Kredit getrennt von Ihrem privaten Bereich und Ihnen kann die Restschuldbefreiung nicht versagt werden.
Probieren Sie trotz allem den
Kredit für Existenzgründer durch die KfW-Bank zu erhalten. Dieser hat lange Laufzeiten bei kleinen Raten und wenn Ihr Konzept überzeugend dargestellt ist, ist die Chance sehr groß, dass die KfW-Bank Ihnen den Kredit gibt.
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