Privatinsolvenz

Aufgaben des Treuhänders

Der Treuhänder wird vom Gericht bestellt und kümmert sich um den korrekten Verlauf des Verfahrens, jeglicher Kontakt zu den Gläubigern läuft über Ihn ab.


In erster Linie überwacht der Treuhänder im Auftrag des Gerichtes den korrekten Ablauf Ihrer Wohlverhaltensphase. Das betrifft die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Regeln sowie Ihre Meldepflichten.



Weiterhin ist er verantwortlich für die gerechte Aufteilung des vorhandenen Vermögens an die Gläubiger und die monatlichen Zahlungen. Er fungiert auch als Vermittler des Gerichtes. Das bedeutet, er unterrichtet auch die Gläubiger vom Einsetzen des Insolvenzverfahrens sowie vom Erreichen der Restschuldbefreiung.

Der Treuhänder führt auch Zwangsversteigerungen durch, wenn sich daraus eine Befriedung der Gläubiger ergeben kann. Regelmäßig überprüft der Treuhänder, ob Sie wirklich jede zumutbare Arbeit annehmen und welches Einkommen sich daraus ergibt. Bei Schwierigkeiten mit der Bank oder den Gläubigern ist er Ihr Ansprechpartner. Dabei muss er innerhalb kurzer Zeit aktiv werden und Ihnen helfen, die Probleme zu regeln.


Mehr Infos:




zurück zurück zu: vorherige Seite | Wohlverhaltensphase