Voraussetzungen
Eine Gewerbegründung erfordert besonders bei einem laufenden Privatinsolvenzverfahren eininige Voraussetzungen, zustätzlich sollten Sie diesen Schritt sorgfältig planen.
Eine Existenzgründung erfordert im Normalfall schon eine Unmenge an Voraussetzungen, jedoch während der Privatinsolvenz rechnen Sie damit, dass alle Ihre Unterlagen doppelt und dreifach geprüft werden und dass Sie vielleicht ohne finanzielle Hilfen starten müssen. Das bedeutet für Sie, eine
sehr genaue und exakte Planung ist Ihr Grundbaustein und Ihre
Basis der Existenzgründung.
Buisnessplan
Erstellen Sie zunächst einen
detaillierten Businessplan, in welchem Sie zur Vorsicht einen längeren Zeitraum für die einzelnen Schritte einplanen. Denken Sie bitte daran, dass Sie auch ein
zweites oder drittes Standbein für Ihr Unternehmen aufführen. Dazu eignen sich die Weitervermarktung Ihrer Internetpräsenz durch Partnerschaftsprogramme oder wenn Teile Ihres Unternehmens noch andere Dienste anbieten können.
Ihre
Kalkulation für die ersten drei Jahre sollte nicht zu euphorisch sein. Es hat sich bewährt, wenn Sie drei Kalkulationen vorweisen können. Einmal für einen sehr guten Verlauf Ihrer
Selbständigkeit, dann für einen mittelmäßigen Ablauf und schließlich für einen schlechten. Damit beweisen Sie Voraussicht und Realitätssinn.
Wahl der Unternehmensform
Überlegen Sie, welche
Unternehmensform Sie Ihrem Geschäft geben. Für Kleinunternehmen bieten sich die
englische Limited ab einem Euro Geschäftskapital an oder die
deutsche UG (eine Einstiegsvariante der GmbH, die ohne Mindeststartkapital gegründet werden darf) in Deutschland. Beide Unternehmensarten gleichen sich stark und sichern Sie im Falle einer Pleite optimal ab.
Unterstützung in der Familie
Besprechen Sie Ihre Unternehmungsplanung in der
Familie, suchen Sie sich hier Unterstützung für Ihren Start in die Selbständigkeit. Das hilft Kosten und Zeit sparen. Außerdem ist besonders in der Anfangszeit die Familie oft der einzige und stabilste Rückhalt, den Sie haben werden. Eventuell können Sie Aufgaben, die Ihnen nicht so liegen, weiterdelegieren, wie beispielsweise die Buchhaltung durch Familienangehörige erledigen zu lassen.
Steht der Businessplan samt Kalkulation gehen Sie zu Ihrem
Treuhänder und legen diesem Ihre Pläne dar. Gibt der
Treuhänder seine schriftliche Zustimmung zu Ihren Plänen, dann können Sie alle anderen Wege zu Ihrer Existenzgründung erledigen, aber erst dann!
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