Privatinsolvenz

Der Vergleich (Teilverzicht)

Ein Vergleich wird häufig von Firmen akzeptiert, da dadurch Firmen häufig mehr Geld der Schulden zurück erhalten.



Eine weitere und gute Alternative zum Schuldenabbau stellt der Vergleich, oder auch Teilverzicht genannt, dar. Oft bieten Unternehmen von sich aus einen Vergleich an, wobei dann auf Zinsen und/ oder Mahnkosten verzichtet wird. So erhalten die Firmen 100 Prozent der Schuldsumme von Ihnen zurück. Die Praxis hat gezeigt, dass Sie bei so einem vorliegenden Angebot durchaus mit dem Gläubiger handeln können.

Vergleich anbieten


Es geht aber auch anders. Bieten Sie von sich aus einen Vergleich an und sparen die Zinsen, die Mahnkosten und rund 25 Prozent der Schuldsumme ein. Stellen Sie in einem Brief an den Gläubiger kurz Ihre finanzielle Lage dar und schlagen Sie vor, dass Sie sofort 75 Prozent der Ursprungsschuld zahlen. Bitten Sie höflich, dass der Gläubiger im Gegenzug auf den Rest der Schuld verzichtet. Häufig handelt es sich um die Hälfte der Gesamtschuld und in den meisten Fällen gehen die Firmen darauf ein.

Wenn Sie bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, ist es möglich, dass Sie mit einem Vorschlag von 50 Prozent der Ursprungsschuld Erfolg haben. Bei dieser Form der Schuldenbegleichung müssen Sie aber den vereinbarten Betrag in einer Summe zurückzahlen können.



Antrag auf Vergleich


Zu dem Schreiben auf einen Vergleich gehören das Aktenzeichen für den Vorgang, die Selbstauskunft, Nachweise für Einkommen und Abzahlungen. Bleiben Sie sachlich und halten Sie Ihr Schreiben kurz. Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche, nämlich das Angebot und wann Sie bereit sind, die Summe zu bezahlen. Legen Sie das Datum für die Überweisung nicht zu weit in die Zukunft, akzeptabel ist maximal ein Monat.


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