Privatinsolvenz

Der Forderungsverzicht

Ein Antrag auf Forderungsverzicht, muss von Ihren Gläubigern zugestimmt werden, hierfür sollten Sie in der Regel gute Gründe haben.



Diese Form der Schuldenreduzierung ist in Deutschland relativ unbekannt. Das ist erstaunlich, denn etwa 74 Prozent der Gläubiger nutzen die Abschreibung von Ihren Schulden als Verlust gegenüber dem Finanzamt. Mittlere bis große Unternehmen regulieren ihren Schäden durch Schulden so. Umso erstaunlicher ist es dann, dass trotz allem von diesen Firmen besonders auf den Schulden beharrt und Sie als Schuldner rigoros verfolgt werden.

Da Sie keine Einsicht in die Bücher der Firmen erhalten und eine Buchprüfung von Ihnen kaum zu bezahlen ist, pokern Sie einfach hoch und stellen einen Antrag auf Forderungsverzicht bei Ihrem Gläubiger. Natürlich müssen Sie solch einen Antrag begründen, wobei es sich um schwerwiegende Gründe handeln muss. Solche Argumente sind nicht Hartz IV Bezug, Arbeitslosigkeit, Rentenerhalt, Kreditkündigung oder familiäre Veränderungen. Diese Ursachen mögen für Sie schwer wiegen, aber nicht für den Gläubiger. Diesen überzeugen eher Ursachen wie eine schwere Erkrankung, Tod des Lebenspartners und der damit verbundene Wegfall des zweiten Einkommens bzw. die Aufgabe des Berufs wegen der Pflege eines schwer behinderten Partners oder Kindes.



Diese Gründe müssen Sie auch nachweisen. Legen Sie dem Schreiben alles bei, was Sie an Nachweisen haben wie Anträge auf Pflegegeld, Sterbeurkunde oder Schreiben Ihres Anwaltes, wenn vorhanden. Je mehr Sie Ihre Notlage beweisen können, umso höher Ihre Chance, dass der Gläubiger auf Ihren Vorschlag eingeht und auf die Schuld verzichtet.



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