Privatinsolvenz

Die Stundung – mit Vorsicht zu verwenden!

Durch eine Stundung erhalten Sie in der Regel einen Aufschub in der Abzahlung der Schulden



Diese Möglichkeit der Schuldenabzahlung ist seltener bekannt und wird oft in Verbindung mit der Ratenzahlung gewählt. Bei einer Stundung bieten Sie an, zu einem bestimmten Termin die Schuld zu bezahlen bzw. mit der Abzahlung zu beginnen. Solch ein Angebot müssen Sie aber begründen. Als Gründe können Sie eine fest zugesicherte (am besten schriftliche) Summe benennen, aber auch Ihre Möglichkeit, erst zu dem Datum einen Posten für die Schuldenabzahlung frei zu haben, wird akzeptiert. Bitte bedenken Sie, bleiben Sie bei den Gründen bei der Wahrheit. Einen versprochenen Gewinn im Lotto durch die Wahrsagerin kauft Ihnen kein Gläubiger ab. Eher verständlich sind Gründe wie eine angekündigte Rückzahlung des Finanzamtes oder eine finanzielle Planung, die keine andere Möglichkeit zulässt.

Aber auch Sie profitieren von dieser Methode. Sie können einerseits die Rückzahlungen weitaus realistischer planen und gleichzeitig schaffen Sie eine gewisse Vertrauensbasis. Der Gläubiger sieht Ihren guten Willen und wird Ihnen entgegen kommen, indem er Ihrem Antrag zustimmt.

Auch hier gilt, bleiben Sie bei der Formulierung Ihres Stundungsantrages sachlich, fassen Sie sich kurz, legen Sie Ihre Gründe dar und gehen Sie dafür genauer auf die Einzelheiten der Stundung ein. Fügen Sie den aktuellen Schuldenplan mit den jeweiligen Abzahlungen sowie eine Selbstauskunft und Nachweise zu Ihren Einkommensverhältnissen dem Schreiben bei.



Die Stundung kann ohne Bedenken für einen Zeitraum von drei bis neun Monaten bedenkenlos genutzt werden. Weiter in der Zukunft liegende Termine sind unrealistisch und unglaubwürdig.




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