Privatinsolvenz

Privatinsolvenz vermeiden

>Die Privatinsolvenz kann in den meisten Fällen durch bestimmte und drastische Schritte vermieden werden.

Für manche von Ihnen wird die Vorstellung der Privatinsolvenz völlig abschreckend sein. Sie werden sich fragen, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, dieses umständliche Verfahren zu vermeiden. Tatsächlich gibt es Wege, um der Verbraucherinsolvenz auszuweichen.

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In erster Linie heißt das für Sie, die Schulden zurück zahlen. Falls Sie es nicht schaffen einen realistischen Schuldentilgungsplan aufzustellen, dann suchen Sie sich Hilfe. Es gibt eine Reihe von Schuldenberatungsstellen in Deutschland, die nichts kosten und von Einrichtungen wie die Arbeiterwohlfahrtsorganisation (AWO), das Deutsche Rote Kreuz (DRK) oder die Diakonie geführt werden. Der einzige Nachteil sind die enormen Wartezeiten bis zu einem halben Jahr. Stellen Sie gleich bei dem ersten Gespräch fest, dass Sie die Privatinsolvenz ablehnen und lieber die Schulden tilgen wollen. Damit ist für den Berater klar, in welcher Richtung er agieren muss. Das spart Ihnen und dem Schuldnerberater Zeit.

Falls Sie sich es zutrauen, alles allein zu bewältigen, dann stellen Sie zuerst einen Plan Ihrer aktuellen Schulden auf. Nehmen Sie sachlich Kontakt mit den jeweiligen Gläubigern auf und versuchen Sie dort Ihre derzeitige Lage zu erklären. Vereinbaren Sie Ratenverträge oder versuchen Sie es mit einem Forderungsverzicht.

Mitunter stellt sich heraus, dass Sie sogar auf Ihren Gerichtsvollzieher als indirekten Helfer zurück greifen können. Der Gerichtsvollzieher fungiert als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner. Fragen Sie auch ihn um Rat, er wird Ihnen sicher helfen, soweit es seine Möglichkeiten und die Gesetze zulassen. Doch einfache Aufstellungen Ihrer Verbindlichkeiten, die bei ihm vorliegen, kann er Ihnen ausdrucken oder mit dem Gläubiger reden. Sie können auch mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenvereinbarung über die vorliegenden Schulden treffen. Sie müssen sich nur unbedingt an dieses Vereinbarungen halten, sonst hat der Gerichtsvollzieher das Recht, Ihnen weitere Ratenzahlungen zu verweigern.

Der richtige Umgang mit den Gläubigern - Kommunikation ist der Schlüssel
Das Schlimmste, was Ihnen in dieser Situation passieren kann, ist, dass Sie die Lage eskalieren lassen. Das tritt immer dann ein, wenn Sie alles dem Selbstlauf überlassen. Durch Ihr Nichtantworten ist der Gläubiger verärgert und wird mit voller Härte versuchen, seine Schulden einzutreiben. Vermeiden Sie nach Möglichkeit, eine Zuspitzung Ihrer Lage.

Das Wichtigste ist immer, dass Sie mit dem Gläubiger schriftlich kommunizieren, Vorschläge unterbreiten und dies alles in sachlicher Atmosphäre. Trotzdem sollten Sie folgendes beachten:
  • Nie mündlich mit dem Gläubiger etwas vereinbaren. Leider vergessen einige Gläubiger urplötzlich Absprachen wie die zinsfreie Rückzahlung beispielsweise. Auch wenn es umständlich ist, legen Sie alles schriftlich fest und beharren Sie auf dem schriftlichem Kontakt. Alles, was Sie in schriftlicher Form besitzen, hat Rechtskraft und ist verbindlich.
  • Unterschreiben Sie keine vorgefertigten Schuldanerkenntnisse und Selbstauskunftsbögen des Gläubigers. Sollten Sie solch eine Selbstauskunft erhalten, ersetzen Sie es lieber durch die Auskunft, die Sie sich aus dem Internet herunter laden können. Bei den Anerkenntnissen seien Sie vorsichtig. Mitunter erwartet der Gläubiger, dass Sie die gesamte Schuld plus der zukünftigen Kosten anerkennen. Das gibt Ihnen keinen Spielraum mehr, um mit dem Gläubiger zu verhandeln. Schreiben Sie besser, dass Sie die ursprüngliche Schuld im Rahmen Ihrer Möglichkeiten anerkennen. Beziffern Sie die Ursprungsschuld und lassen Sie die Zinsen wie die übrigen Kosten weg.
  • Auch wenn Ihr Partner aufgefordert wird etwas zu unterschreiben, lassen Sie es nicht zu. Mit der Unterschrift erkennt Ihr Partner die Schuld an und schon kann ein guter Anwalt nicht nur Sie für die Schuld haftbar machen, sondern auch Ihren Lebenspartner.
  • Mitarbeiter von Inkassofirmen haben nichts in Ihrer Wohnung verloren. Sie müssen nur dem Gerichtsvollzieher unter bestimmten Voraussetzungen den Zutritt zu Ihrer Wohnung gewähren.
  • Lassen Sie sich von Mitarbeitern des Gläubigers die Legitimation zeigen. Das kann der Ausweis des Inkassobüros sein oder eine schriftliche Vollmacht des Gläubigers.
  • Überprüfen Sie jede Forderung auf Rechtmäßigkeit, das gilt besonders für die Zinsen oder zusätzlich erhobenen Gebühren. Leider gibt es jede Menge fehlerhafte Berechnungen oder zu hohe Zinssätze.



Wenn Sie mit dem Gläubiger in Kontakt treten, dann legen Sie ihm die Gründe für Ihre Verschuldung dar und bieten ihm an, die Ursprungsschuld je nach Ihren Möglichkeiten in Raten zu zahlen. Fügen Sie eine Selbstauskunft wie Ihre Einkommensverhältnisse und den Schuldenplan dem Schreiben bei. Das gibt dem Gläubiger einen gewissen Überblick und Ihnen eine gute Verhandlungsbasis.

Vergessen Sie nie, dabei ruhig und sachlich zu bleiben. Emotionen nutzen keinem etwas und können Ihnen eventuell eine vorteilhafte Abzahlung vereiteln.