Privatinsolvenz

Privatinsolvenz Kosten

Die tatsächlichen Kosten der Privaten Insolvenz entstehen aus den Kosten des Gerichts, des Treuhänders und einem eigentlich immer vorhandenem Anwalts.
Gespart werden sollte nicht unbedingt an den Kosten des Privatinsolvenzverfahrens, von dem Ausgang des Verfahrens hängt Ihre Zukunft ab.

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Ein eindeutiger Nachteil der Privatinsolvenz ist ohne Zweifel, dass auch hierfür Kosten entstehen. Das ist den wenigsten Schuldnern bekannt. Und die Kosten haben es in sich. Einmal die Anwaltskosten, obwohl Sie diese durch den Beratungsschein minimieren können. Dann kommen noch die Kosten für das Gericht und die Bezahlung für den Treuhänder dazu. So entsteht letztlich für Sie ein neuer Schuldenberg. Pauschal kann gesagt werden, rechnen Sie mit cirka 10 Prozent Ihrer Verbindlichkeiten zusätzlich.

Bis vor einigen Jahren war es noch so, dass Sie die Kosten von durchschnittlich 2.500 EUR im Voraus bezahlen mussten. Inzwischen wurde das Gesetz geändert und Sie können eine Stundung bei Gericht beantragen. Diese Stundung endet erst dann, wenn Sie Ihre Restschuldbefreiung erhalten.

Tipps


1. Vereinbaren Sie mit dem Gericht eine Ratenzahlung für die aufgelaufenen Kosten, damit Sie nicht gleich wieder verschuldet sind.

2. Wenn Sie die ganzen entstehenden Unkosten zusammen rechnen, werden Sie feststellen, dass sich eventuell eine Restschuldbefreiung im Ausland eher lohnt. Die Wohlverhaltensphase ist kürzer und das notwendige Geldpolster entspricht ungefähr dem Kostenvolumen, das Sie in Deutschland für alle Unkosten bezahlen dürfen. Haben Sie dieses Geld im Vorfeld noch, dann erwägen Sie doch eine Privatinsolvenz in Frankreich, England oder Spanien.




Fazit


Die Kosten senken ist zwar durch eine im Ausland durchgeführte Privatinsolvenz nicht möglich, aber durch die geringere Dauer wird ein schnellerer Neuanfang ermöglicht. Sie finden weitere Informationen zu den Privatinsolvenzverfahren der verschiedenen Ländern auf den Seiten der einzelnen Länder.