Bei den privaten Konkurskosten sparen
Durch verschiedene Tricks bzw. Vorgehensweisen können Sie bei dem privaten Konkursverfahren noch zusätzlich sparen.
Zunächst sollten Sie sich überlegen, ob Sie wirklich einen Anwalt benötigen. Die meisten Schritte im Vorfeld können Sie gemeinsam mit einer staatlichen
Schuldnerberatung unternehmen. Dort werden Sie genauso kompetent beraten und unterstützt wie bei einem Anwalt für Insolvenzrecht. Zudem ist die Schuldnerberatung in allem kostenlos. Einziger Nachteil sind die extrem langen Wartezeiten auf einen Ersttermin wegen der Überbelastung dieser Stellen.
Günstigere Gebühren im Ausland
Um die Gesamtkosten für das Gericht und den Treuhänder werden Sie nicht herum kommen. Doch Sie können bereits sich im
Vorfeld ausrechnen, ob eine
Verlagerung des Insolvenzverfahrens ins Ausland nicht besser ist. Zum einen ist die Wohlverhaltensphase kürzer und die Kosten bei einer großen Insolvenzmasse oder einem höheren Einkommen verursachen nicht selten eine weitere Schuldenfalle nach der Insolvenz durch die aufgelaufenen Gebühren. Ein weiterer Vorteil ist, dass der im Ausland ausgesprochenen Restschuldbefreiung selten durch den Gläubiger widersprochen wird.
Liquidierung von gebundenem Kapital
Veräußern Sie selbst vor der Eröffnung des Verfahrens Ihre
Vermögenswerte. So beugen Sie der Verwertung und den dadurch entstehenden Kosten durch den Treuhänder vor. Außerdem werden Sie mehr Geld für Ihren Besitz erhalten, wenn Sie den Verkauf selbst in die Hand nehmen. Bedenken Sie, pro Vermögensmasse müssten Sie 250,00 EUR bezahlen. Die Insolvenzmasse richtet sich nicht nach allgemeinen Gruppierungen, sondern nach der
Anzahl einzelner Werte. Haben Sie also zehn Eigentumswohnungen, dann werden diese einzeln gerechnet. Das heißt für Sie, mindestens 10 x 250 EUR würden fällig werden, egal welchen Wert diese Wohnungen letztlich erzielen.
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