Privatinsolvenz

Privatinsolvenz England

Auch ein Privatinsolvenzverfahren in England hat besondere Vorteile, weswegen England für das Starten eines Verfahrens in Betracht gezogen werden sollte.



Beliebt seit etwa 5 Jahren ist die Restschuldbefreiung in England und Wales für deutsche Schuldner. Das englische Insolvenzverfahren gleicht in den Grundzügen sowie den Regelungen stark dem deutschen Insolvenzrecht, ist weniger bürokratisch und dauert nur 9 bis 12 Monate. Diese kurze Zeit betrifft das reine Verfahren und eine Wohlverhaltensphase ist nicht notwendig.

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Vorrausetzungen

Bestimmte Vorraussetzungen müssen erfüllt sein um das Verfahren in Anspruch zu nehmen.


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Dauer, Ablauf, Kosten

Dauer und Kosten des Verfahrens hängen ab von der Insolvenzmasse.


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Eignung

Für manche eignet sich das Englische Verfahren mehr als andere.





Entschuldung steht im Vordergrund


Im Übrigen steht in England, anders als in Deutschland, die Entschuldung im Mittelpunkt des Interesses. Das erscheint auch logisch. Durch eine lange Wohlverhaltensphase bremst sich der Staat selbst in der Kaufkraft seiner Bürger aus. Außerdem werden viele potentielle Existenzgründer in Deutschland dadurch gehemmt, dass sie jahrelang die Entschuldungsphase auf sich nehmen und letztlich nach etwa 7 bis 9 Jahren ausgebrannt sind. Deutschland sieht in erster Linie die maximale Befriedung der Gläubiger, schadet sich aber selbst, denn viele Gläubiger nutzen die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung von Verlusten und führen die Bezahlung der Schulden neu bzw. gar nicht auf. In England und Wales wurde dies erkannt und Erleichterungen für den Schuldner gefunden.

Auflagen


Trotzdem sind mit dem gerichtlichen Verfahren einige Auflagen verbunden wie die Vermeidung neuer Schulden und der Nachweis des Hauptwohnsitzes in England oder Wales. Gleichzeitig müssen Sie nachweisen, dass Sie ein festes monatliches Einkommen haben. Auf Sozialhilfe in England dürfen Sie nicht hoffen.

Auch England und Wales haben einige seiner Bedingungen für die Insolvenz von Ausländern gestrafft, besonders da einige Schuldner zwischen England und dem jeweiligen Heimatland pendelten. Nun muss der Wohnsitz in England schon 2 Monate vor der Beantragung des Verfahrens bestehen und durch Stichproben wird dies nachgeprüft, auch im Verlauf des Verfahrens.
Da die meisten Deutschen die englische Sprache recht gut beherrschen bzw. Erfahrungen damit haben und in England das Hauptaugenmerk vorrangig auf die Entschuldung ausgerichtet ist, erwirken immer mehr deutsche Schuldner die englische Restschuldbefreiung.





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