Privatinsolvenz

Gerichtskosten Privatinsolvenz

Alle auftretenden Gerichtskosten während einer Privatinsolvenz haben wir für Sie hier zur Übersicht aufgeführt.



Natürlich verursacht Ihr privater Konkurs auch dem Gericht Unkosten und für diese müssen Sie selbstverständlich aufkommen. Zum besseren Verständnis haben wir für Sie erst einmal einen Kostenüberblick der Gerichtsgebühren vorbereitet. Bitte denken Sie daran, die Umlage richtet sich nach der Höhe Ihrer Schulden und beträgt in der Regel etwa 10 Prozent Ihrer Schuldenhöhe. Doch einige Beträge sind festgelegt wie die folgenden Unkosten:

Übersicht:

  • Die Gerichtsgebühren für den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan betragen 12,50 EUR. Dazu kommen aber noch die Zustellungsgebühren, welche je Gläubiger sich auf 6 EUR belaufen.

  • Rechnen Sie auch mit folgenden Grundgebühren von mindestens 250 EUR pro Insolvenzmasse. Haben Sie also ein Haus und zwei Grundstücke, dann kommen mindestens 3 x 250 EUR auf Sie zu. Die Höhe der Grundgebühren richtet sich nach dem erzielten Wert bei der Verwertung.

  • Mögliche Auslagen müssen Sie mit 100 EUR vergüten und veranschlagen Sie für die Veröffentlichungen cirka 500 EUR.

  • Die Gerichtsgebühren für das Verfahren selbst betragen 62,50 EUR sowie bei mindestens 10 Gläubigern 885 EUR plus den notwendigen Auslagen.


Gesamt:


Das bedeutet für Sie: bei den Mindestgebühren für das Gericht müssen Sie mit etwa 1.870 EUR Gesamtsumme rechnen. Sollten Sie genauer wissen wollen, wie hoch die Gesamten Gerichtskosten sein werden, müssen Sie die Umlage mit einrechnen, welche sich nach der Höhe der Schulden berechnet.





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