Insolvenzverfahren Kosten
Notwendige Kosten des Insolvenzverfahrens, enthalten weitere Kosten als nur die Gerichtskosten.
Wer meint, mit den Gerichtskosten seien doch alle Unkosten abgedeckt, der irrt gewaltig. Sie müssen auch die
Gebühren für den Treuhänder während der Wohlverhaltensphase von 3 Jahren einberechnen.
Treuhänderkosten
Das heißt konkret, auf Sie kommen
pro Jahr und je nach pfändbaren Einkommen mindestens
100 EUR plus Auslagen als Vergütung für den Treuhänder zusätzlich zu. Damit sind Sie mit den Gebühren von dem Gerichtsverfahren und den Kosten während der Wohlverhaltensphase locker bei etwa
2.000 EUR.
Anwaltskosten
Beauftragen Sie zusätzlich einen Anwalt oder ist die Insolvenzmasse bzw. das pfändbare Einkommen höher, entsteht für Sie ein Kostenumfang von mehr als 3.000 EUR. In diesem Fall ist die Überlegung von möglichen Einsparungen oder einer Verlagerung der Privatinsolvenz ins Ausland durchaus lohnenswert.
zurück zu: vorherige Seite | Kosten der Privatinsolvenz