Privatinsolvenz

Fehler beim englischen Privatinsolvenzverfahren vermeiden

Das Verfahren der Privatinsolvenz ist sehr unnachgiebig bei verschiedenen Fehler, diese sollten daher unbedingt vermeiden werden.

Falls Sie sich in irgendeinem Punkt unsicher sind, was die Privatinsolvenz in England betrifft, beauftragen Sie eine Agentur mit Ihrem Fall. Im ersten Moment mag es viel Geld sein, was Sie für deren Dienste ausgeben, doch ein reibungsloser Ablauf wird Sie sicher dafür entschädigen.

Rechtsanwalt


Einige Rechtsanwälte bieten einen ähnlichen Service wie die eingesessenen Agenturen an, doch seien Sie vorsichtig. Einen Anwalt bezahlen Sie immer nach BRAGO, das bedeutet für Sie, eventuell höhere Kosten. Bei einem Schuldenberg von 100.000 EUR kosten Sie die Dienste einer Agentur durchschnittlich 5.000 EUR, wobei sämtliche Auslagen dabei sind einschließlich der Dienste Ihrer Kontaktperson. Einem Anwalt bezahlen Sie aber 7.800 EUR. Und das sind nur die Kosten für den Anwalt. Sämtliche Auslagen müssen noch extra bezahlen und dann ist die Frage, ob der Rechtsanwalt Kontaktpersonen vor Ort hat und wie weit alles organisiert ist.

Lassen Sie keinen Termin vor Gericht unentschuldigt verstreichen. Da sind englische Gerichte weitaus härter als deutsche Gerichte. Es kann Ihnen passieren, dass nach zweimaligen Fehlen bei Vor-Ort-Überprüfungen zum Beispiel die englische Restschuldbefreiung versagt wird.

Kontrollen


Gelegentlich werden Sie vom Gericht kontrolliert, ob Ihr Wohnsitz tatsächlich noch in England ist. Dazu müssen Sie Ihre Telefon- wie die Stromrechnung oder Belege für die Mietzahlungen vorlegen.



Ein Tipp noch: Heben Sie sich Rechnungen von alltäglichen Einkäufen auf. Damit dokumentieren Sie ausführlich, dass Sie tatsächlich in England bzw. Wales leben.




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