Privatinsolvenz

Für wen sich das englische Konkursverfahren eignet?

Das Englische Konkursverfahren eignet sich für manche Personen mehr für andere.

Tatsächlich haben sich im Laufe der Zeit gewisse Strukturen bei der Privatinsolvenz in den einzelnen Ländern der EU herausgebildet, die bestimmte Berufsgruppen von Personen fördern. In England betrifft dies hauptsächlich die Selbständigen und Gewerbetreibenden.



Voteile für Gewerbe


Im Ursprungsland der Limited wird gezielt auf die Entschuldung von selbständigen Berufszweigen und Freiberuflern eingegangen. Natürlich können auch Angestellte und Arbeiter aus Deutschland in England das private Insolvenzverfahren beantragen, aber schon allein vom steuerlichen Aspekt her lohnt sich die Verbraucherinsolvenz eher für Gewerbetreibende bzw. Existenzgründer.

Insolvenz Agenturen


Es gibt eine Reihe von ausgezeichneten Agenturen, die Sie speziell bei der Restschuldbefreiung in England und Wales unterstützen. Sie erkennen eine gute Agentur an der kostenlosen wie ausführlichen Erstberatung wie den Kontaktmöglichkeiten vor Ort. Je nach dem, was Ihnen an finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung steht, können Sie die gesamte Abwicklung der Agentur übergeben und gleichzeitig eine Limited gründen. Die Betreuung besteht bei guten Büros die ganze Zeit über während der Insolvenz.

Die Posten für die Abwicklung sollten einzeln aufgeführt werden und verbindlich sein. Rechnen Sie mit maximal 5 bis 10 Prozent an Gesamtunkosten je nach Leistungsaufwand der Agentur. Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss im Internet, welche Meinungen zu Ihrer ausgewählten Agentur bestehen.




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