Privatinsolvenz

Privatinsolvenz England: Dauer, Ablauf und Kosten

Die Dauer, der Ablauf und die Kosten einer Privatinsolvenz in England hängt davon ab, wie Hoch die Anzahl der Schulden und die Insolvenzmasse ist.

Wie lange sich das Verfahren in England und Wales hinziehen kann, ist abhängig vom Umfang Ihrer Insolvenzmasse und Ihren Vorbereitungen. Doch durchschnittlich dauert das Verfahren zwischen 9 bis 12 Monaten und hat damit einen der schnellsten Abläufe von allen Insolvenzverfahren im europäischen Vergleich.



Haben Sie eine Agentur beauftragt, dann wird sich diese um alles kümmern und Ihnen von den entsprechenden Fortschritten regelmäßig Mitteilungen zukommen lassen. Sollten Sie aber allein die Privatinsolvenz vor einem englischen Gericht einreichen, dann bringen Sie zur Beantragung der Restschuldbefreiung folgende Unterlagen vollständig mit:
  • eine aktuelle Schuldenaufstellung,
  • eine Gläubigerliste mit Andessdaten,
  • eine Einkommensliste sowie Vermögenswerteaufstellung
  • Ihre regulären Monatsausgaben,
  • Ihr momentanes Monatseinkommen,
  • den Pass,
  • Ihren Schuldentilgungsplan,
  • den abgelehnten außergerichtlichen Einigungsversuch (das kann schon in Deutschland geschehen sein, jedoch ist es besser, wenn Sie diesen Versuch in England unternehmen),
  • die Nachweise für Ihren Hauptwohnsitz in England bzw. Wales,
  • wie Ihren Arbeitsplatz bzw. Ihre Anstellung in England oder Wales
  • und den Antrag auf Restschuldbefreiung

Nach der erfolgreichen Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie innerhalb von 2 bis 3 Wochen den Bescheid, dass mit der Antragsprüfung Ihre Restschuldbefreiung begonnen hat. Mit dem Brief wird auch Ihnen die erste Rechnung des Gerichtes ins Haus flattern. Sie müssen nun innerhalb von 10 Tagen die anfallenden Gerichtsgebühren bezahlen. Am besten rechnen Sie mit 10 bis 15 Prozent Ihrer Schuldsumme, aber mindestens 1.600 EUR sollten Sie bereit halten.

In der Folgezeit wird eventuell vorhandene Insolvenzmasse aufgelöst und gerecht auf die Gläubiger verteilt. Auch darüber setzt Sie das Gericht in Kenntnis.

Am Ende der 9 bis 12 Monate bekommen Sie die englische Restschuldbefreiung ausgehändigt. Damit gehen Sie zu einem deutschen Notariat, lassen das Dokument dort übersetzen und beglaubigen. Das sind in etwa noch einmal Kosten von 100 EUR.

Anschließend stellen Sie bei dem für Sie zuständigen deutschen Amtsgericht den Antrag auf Anerkennung der ausländischen Restschuldbefreiung. Die durch Sie eingereichten Unterlagen prüft der Richter am Amtsgericht und wird Ihnen die Restschuldbefreiung nach deutschem Recht ausschreiben. Das Ganze kostet Sie in etwa 100 EUR bis 250 EUR, je nach Höhe Ihrer früheren Schulden. Doch damit Sie sind innerhalb kürzester Zeit wieder kreditwürdig.




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