Voraussetzungen und Möglichkeiten der Privatinsolvenz in England
Wie in jedem anderen Land gibt es bestimmte Voraussetzungen und Möglichkeiten, ein Privatinsolvenzverfahren in Anspruch zu nehmen.
Um in England und Wales als Deutscher die private Insolvenz einleiten zu können, sind natürlich bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Das beginnt schon vor Ihrer Antragsstellung auf Restschuldbefreiung.
Voraussetzungen
Zunächst müssen Sie die
englische Sprache in Wort und Schrift gut beherrschen. Sie müssen also in der Lage sein, sich im Alltag wie vor Gericht ohne größere Probleme zu verständigen. Ihren
Hauptwohnsitz sollten Sie mindestens
2 bis 3 Monate vor Beantragung nach England verlegt haben. Dadurch wirken Sie nicht wie ein Insolvenztourist und die verschiedenen Überprüfungen fallen nicht so streng aus.
Die Gerichtskosten
Halten Sie die
Gerichtskosten bereit. In England müssen Sie mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung die jeweiligen Gebühren
sofort überweisen. Rechnen Sie wie in Deutschland mit etwa 10 Prozent bzw. mindestens 1.600 EUR an Kosten nur für das Verfahren.
Suchen Sie sich
vor dem Antrag eine Arbeit oder gründen Sie mit Hilfe einer Agentur eine
eigene Firma, in der Sie eingestellt sind. Sie dürfen nicht der Inhaber sein während der Insolvenz. Lassen Sie die Firma auf einen Freund oder den Partner laufen und Sie werden als Geschäftsführer mit Gehalt beispielsweise eingestellt. Später können Sie das wieder ändern, doch für das Verfahren in England ist es wichtig, dass Sie angestellt sind. So können Sie Ihre eigene Firma behalten oder gründen, ohne dass das Gericht an das Geschäftskapital und die Umsätze geht. Als Schriftsteller oder bei einer ähnlichen, freiberuflichen Arbeit müssen Sie einzig Ihre Tantiemenzahlungen oder sonstiges Einkommen daraus nachweisen.
Sozialleistungen
Auf
Sozialleistungen sollten Sie nicht zählen. Sie müssen nachweislich mindestens 7 Monate während der Restschuldbefreiung in England gearbeitet haben. Das wiederum reicht nicht aus, um in England oder Wales Anspruch auf soziale Leistungen zu erwerben.
Vorteil
Ein wichtiger Vorteil für Ihre Einleitung der Privatinsolvenz in England kann durchaus der
Wegfall der Einkommenssteuer sein. Wer in England die Verbraucherinsolvenz beantragt, muss dort keine Einkommenssteuer an den englischen Staat abführen. Das soll den Schuldner motivieren, mehr an Schulden abzuzahlen.
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