Privatinsolvenz im Ausland
In der EU gibt es verschiedene Privatinsolvenz verfahren, die alle verschieden Ablaufen und verschiedene Vorraussetzungen haben.
Im Vergleich zu anderen EU-Ländern und deren privaten Insolvenzverfahren ist die deutsche Insolvenz umständlich, von sehr langer Dauer und hauptsächlich auf den Gläubiger ausgerichtet.
Die weiteren Unterschiede und was die verschiedenen Verfahren für Vorteile haben finden Sie auf den folgenden Unterseiten. Mit einer Dauer der Wohlverhaltensphase von 6 Jahren lag Deutschland im unteren Drittel aller EU-Staaten. Auch nachdem die Zeit auf 3 Jahre gekürzt wurde ist Deutschland immer noch im unteren Bereich. Noch schlechter sieht es mit der Abwicklung vor dem Eröffnen der Privatinsolvenz aus. Hier ist Deutschland das Schlusslicht im Vergleich zu allen europäischen Ländern, denn der deutsche Weg zur privaten Insolvenz ist äußerst zeitraubend, lang, kompliziert und vor allem fast unüberschaubar bürokratisch.
Zum Vorteil der Schuldner
Während andere Länder wie
Spanien,
England,
Frankreich und Schweden die
Verbraucherinsolvenz zum Vorteil für den Schuldner so gestrafft haben, dass das Verfahren in seiner Gesamtheit für den Schuldner übersichtlich und nicht zu zeitintensiv abläuft, scheint Deutschland wieder einmal beweisen müssen, dass das Verfahren nirgends auf der Welt so umständlich ablaufen kann wie in der BRD.
Durch die
Angleichung der europäischen Rechtssprechung wurden seit 2000 viele Urteile zu Gunsten der insolventen Schuldner bei der ausländischen Privatinsolvenz ausgesprochen. So ist es unbedeutend, in welchem Land der Schuldner lebt und in welchem Land somit die Insolvenz durchgeführt wird.
Die im Ausland erlangte Restschuldbefreiung ist im Heimatland anzuerkennen. .
Das hatte zur Folge, dass bestimmte Länder mit besonders kurzen Wohlverhaltensphasen wie England oder Frankreich einen wahren Boom an Privatinsolvenzen von Ausländern erlebte. Mittlerweile wurden in Frankreich für Ausländer die
Voraussetzungen der privaten Insolvenz deutlich verschärft. So bleiben als Ausweichmöglichkeit nur noch England, Wales und Spanien übrig. Doch urteilen Sie selbst. Auf den nächsten Seiten stellen wir Ihnen die dortige Privatinsolvenz vor.