Die tatsächliche Insolvenzdauer
Allgemein definieren viele Menschen aus Unwissenheit die Dauer der Insolvenz rein über die Wohlverhaltensphase von 6 Jahren. Das ist falsch. Die Gesamtdauer ist in erster Linie abhängig vom Beginn der gütlichen außergerichtlichen Einigung, welche durchaus ein halbes Jahr betragen kann. Erst wenn diese gescheitert ist, kann bei Gericht mit der Bescheinigung über das Scheitern, ausgestellt durch einen Anwalt oder die Schuldenberatung, der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden.
In dem Verfahren selbst wird noch einmal geprüft, ob die Einigung wirklich gescheitert ist. Meint das Gericht, es besteht noch eine Möglichkeit auf die Einigung, zieht sich dieses Eröffnungsverfahren auch auf ein Jahr hinaus. Die Tendenz ist hier steigend bei der derzeitigen Überlastung unserer Gerichte. Erst danach beginnt die eigentliche Phase des Wohlverhaltens von 6 Jahren.
Nach diesen 6 Jahren glauben viele Personen sei alles überstanden. Doch nun dauert es noch drei Jahre, ehe die Privatinsolvenz aus der Schufa gelöscht wird. Das heißt, wenn Sie Pech haben, dauert die ganze Insolvenz 10 bis 11 Jahre, im besten Fall etwa 9 Jahre.
Mehr Infos: