Privatinsolvenz

Ablauf Privatinsolvenz

Der Ablauf der Privatinsolvenz ist in der Bevölkerung nicht besonders bekannt. Neben dem äußerst schlechten Ruf der Privatinsolvenz wird auch immer noch von einem äußerst langen Ablauf gesprochen.

Da dies Irrglauben ist, sollte der Ablauf genauer studiert werden, wenn eine Privatinsolvenz in betracht gezogen wird.

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Da das Privatinsolvenzverfahren (auch Verbraucherinsolvenzverfahren bezeichnet) relativ selten genutzt wird und vor allem mit einem gesellschaftlichen Tabu versehen ist, kennt auch kaum jemand den genauen Ablauf des Verfahrens. Viele definieren die deutsche Verbraucherinsolvenz nur über das gerichtliche Verfahren oder die Wohlverhaltensphase.

Jedoch ist die private Insolvenz weitaus umfangreicher, als gemeinhin angenommen wird. Sie beginnt in dem Moment, wenn sie Ihnen empfohlen wird und endet erst mit der sauberen Schufa. Als nächstes müssen Sie überprüfen, ob Sie einen Anwalt einschalten und über diesen die Privatinsolvenz abwickeln oder ob Sie sich dazu entschließen, die Stufen der Insolvenz allein zu bewältigen.

Der Ablauf des Privatinsolvenzverfahrens kann im wesentlichen wie folgt beschrieben werden:

Ablauf der PrivatinsolvenzAußergerichtlicher EinigungsversuchGerichtlicher EinigungsversuchVereinfachtes InsolvenzverfahrenWohlverhaltensphaseRestschuldbefreiung


Das Verfahren besteht im Grundsatz aus 5 Stufen die aufeinander aufbauen. Die nächste Stufe kann erst erreicht werden wenn die vorherige Stufe abgeschlossen wurde. Das Gericht kann aber auch Ausnahmen festlegen.
Zunächst sollte versucht werden eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Gelingt dies nicht oder ist es ohne Aussicht auf Erfolg, so kann der Schnulder die Durchführung des vereinfachten Insolvenzverfahren beantragen. Nun versucht das Gericht eine Einigung herbeizuführen. Scheitert auch dieser Einigungsversuch, wird das vereinfachte Insolvenzverfahren durchgeführt (3. Stufe). Es kommt zum Einsatz eines Treuhänders, das Gericht überwacht das Verfahren. Ist diese Stufe abgeschlossen so beginnt die Wohlverhaltensphase. Hat der Schuldner diese erfolgreich absolviert so endet das Verfahren mit der Restschuldbefreiung.

Wissen zur Privatinsolvenz


Da die Abwicklung des Verfahrens von sehr viel Bürokratismus geprägt ist, sollten Sie sich sicher sein, dass Sie auf genügend Informationen und Wissen zurückgreifen können, damit sich keine Fehler einschleichen. An dieser Stelle stehen wir Ihnen mit unseren umfangreichen Kenntnissen zur Seite. Sie können sich nachfolgend über den genauen Ablauf der Insolvenz in Deutschland informieren und somit besser einschätzen, ob Sie die Privatinsolvenz allein oder mit Hilfe vollziehen wollen.


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Außergerichtliche Einigung

Eine außergerichtliche Einigung muss vor dem eigentlichen Verfahren angestrebt werden.


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Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für eine Privatinsolvenz besteht aus mehr, also nur dem einreichen eines ausgefüllten Formulars.


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Schuldentilgungsplan

Im Schuldentilgungsplan ist genau festgehalten wie viel Sie wann von Ihren Schulden an wen zurück zahlen werden.


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Wohlverhaltensphase

Die Wohlverhaltensphase zeigt Ihr streben Schuldenfrei zu werden ermöglicht Ihnen den Weg in eine Zukunft.


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Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung ist der letzte Schritt in ein neues schuldenfreies Leben.