Während der Privatinsolvenz: Geerbt – und alles futsch?
Ein Erbe ist den meisten Fällen trotz des Todes Falls eine erfreuliche Nachricht, jedoch was passiert, wenn dies während der Wohlverhaltensphase passiert, ist dann alles Geld weg?
Viele Unsicherheiten bestehen bei Fragen von plötzlichen Vermögen wie durch eine Erbschaft oder einen größeren Gewinn während der Wohlverhaltensphase. Die meisten Unsicherheiten betreffen die Meldepflicht oder ob alles eingezogen und zur Befriedigung der Gläubiger verwendet wird.
Meldepflicht
Zunächst ist eine
Erbschaft oder ein
Gewinn ab der Pfändungsfreigrenze grundsätzlich
meldepflichtig bei dem Treuhänder. Um dem Schuldner einen Anreiz zu bieten, werden nur
50 Prozent von einer Erbschaft oder eines größeren Gewinns für die Abzahlung der Schulden oder gestundeten Verfahrenskosten verwendet. Der Rest gehört Ihnen und wird auch nicht in den nächsten Monaten miteinbezogen bei der Pfändungsfreigrenze.
Zinsen und andere Regelmäßige Einnahmen
Fließen Ihnen dagegen
regelmäßig Zinsen oder andere Einnahmen aus der Erbschaft oder dem Gewinn zu, dann rechnet der Treuhänder diese monatlich auf und zählt diesen Erlös zu Ihrem Einkommen dazu. Das hat zur Folge, dass sich Ihre Pfändungsfreigrenze verändern kann.
Tipps:
Überlegen Sie in solch einem Fall, ob Sie eventuell lieber alles zur
Begleichung Ihrer Schulden verwenden und so schneller schuldenfrei sind. Umso eher Ihre Schulden vom Tisch sind, können Sie auch eher wieder offen auf atmen und Ihr leben ohne diese Bürge leben.
Wer Schulden hat, beschäftigt sich automatisch mit der Frage der
Absicherung seiner Kinder oder seiner Familie. Niemand kann Ihnen verbieten, die möglichen Einnahmen auf Ihre Kinder oder Ihren Partner zu überschreiben. Am besten eignet sich eine Person, die nicht bei den Pfändungsgrenzen einbezogen ist und Ihr Verrauen besitzt. So fließen nicht Ihnen die monatlichen Zinsen und Einnahmen zu, sondern jemanden anderen.
Eine weitere Möglichkeit wäre eine
Selbständigkeit, falls Sie sich mit dem Gedanken bereits getragen haben. Hier können Sie monatliche Werbungskosten geltend machen. Zwar wurden die Abschreibungen für Selbständige in den letzten Jahren durch das Gesetz beschnitten, jedoch gibt es genügend Freiräume, welche Ihnen ein guter Steuerberater aufzeigen kann. Bedenken Sie, alles, was Sie gegenüber dem Finanzamt abschreiben wollen, ist immer eine Frage der klugen Interpretation.
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