Meldepflichten
Während der Wohlverhaltensphase haben Sie verschiedene Pflichten, unter anderem gehört dazu die Meldepflicht, Sie stehen bei allen Änderungen mit dem Treuhänder in Verbindung.
Während der Wohlverhaltensphase ist Ihr alleiniger Ansprechpartner der Treuhänder. Ihm gegenüber müssen Sie auch bestimme Pflichten erfüllen. Nicht nur, dass Sie die
monatlichen Abzahlungen an den Treuhänder abführen müssen, Sie sind auch verpflichtet,
jegliche Änderungen in Ihren Familien- oder Einkommensverhältnissen zu melden.
Wohnortwechsel
Das betrifft unter anderem den
Wechsel des Wohnungsortes durch Umzug. Hier sind die Vorschriften sehr streng. Sollten Sie vergessen, den Wegzug zu melden bei Ihrem Treuhänder, kann das dies zur
sofortigen Versagung der Restschuldbefreiung führen. Für Sie heißt das, die Privatinsolvenz wird beendet, weil Sie Ihren Meldepflichten nicht nachkommen sind und alle Schulden werden in den vorherigen Stand wieder eingetragen.
Arbeitsplatzwechsel
Ähnlich streng ist die Meldung bei einem
Arbeitsplatzwechsel oder bei der
Aufnahme einer Tätigkeit. Auch dies ist unverzüglich dem Treuhänder zu melden. Denn es können sich durch diesen Wechsel neue Einkommensverhältnisse ergeben, welche in die Berechnung Ihrer monatlichen Abzahlungen einfließen.
Nachweis über Bewerbungen
Es gibt Treuhänder, die erwarten von Ihnen, dass Sie regelmäßig nachweisen, dass Sie sich um einen
Arbeitsplatz bemühen. Das reicht von dem einfachen Vorweisen der abgelehnten Bewerbungen bis hin zu den konkreten Einzelnachweisen durch die Firmen, bei denen Sie sich bewerben. Einige Treuhänder erwarten monatlich eine Liste mit mindestens 15 Bewerbungsadressen, wo sie auch anrufen und nachfragen. Andere Treuhänder reicht es einmal im Vierteljahr, die abgelehnten Bewerbungen zu sehen.
Familienverhältnisse
Änderungen in den Familienverhältnissen haben automatisch Auswirkungen auf die Höhe der monatlichen Abzahlungen, da sich die Pfändungsfreigrenze verändern kann. Dies können unter anderem Scheidung, Heirat, Geburt, Auszug eines Kindes sein.
Einkommensverhältnisse
Änderungen in den Einkommensverhältnissen betrifft nicht nur allein die Aufnahme einer Tätigkeit, sondern auch den Verlust des Arbeitsplatzes oder eine längere Krankheit. Sollten Sie Rente beantragen müssen, teilen Sie diesen Umstand dem Treuhänder mit. Er wird mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.
Über Änderungen informieren
Bei allen Veränderungen gilt folgende
Faustregel: Sobald Ihnen ein möglicher
Änderungsgrund bekannt wird, informieren Sie
sofort den Treuhänder, egal, ob die Änderung bereits eingetreten ist oder noch in der Zukunft liegt. Die Konsequenzen bei einer Nichtmeldung durch Sie könnte das bereits Erreichte innerhalb der Privatinsolvenz vernichten.
zurück zu: vorherige Seite | Wohlverhaltensphase