Privatinsolvenz

Wie verhalten Sie sich gegenüber Gläubigern korrekt?

Wie verhalten Sie sich gegenüber Arbeitgeber, Bank, Vermieter & Co. korrekt?

Wie gegenueber Glaeubigern verhalten


Es können Ihnen also jede Menge Schwierigkeiten entstehen, wenn Sie diesen Informationsfluss über Ihre Privatinsolvenz sich selbst überlassen. Doch wie verhalten Sie sich richtig im Umgang mit der Bank oder dem Arbeitgeber, werden Sie sich jetzt fragen.



Unser grundlegender Tipp: Gehen Sie auf die betreffenden Institutionen und Personen zu und besprechen Sie, dass Sie die Privatinsolvenz einreichen werden und was dann auf Sie alle zukommt. Vielleicht ist es unangenehm im ersten Moment, doch Sie werden überrascht sein, wie viele scheinbare Probleme sich in Luft auflösen.

Bei der Bank sollten Sie beginnen. Vereinbaren Sie einen Termin und kündigen Sie hier die private Insolvenz an. Dann überlegen Sie mit dem Mitarbeiter gemeinsam, wie Sie in Zukunft Kredite abzahlen und stellen Sie Ihr Konto auf Guthabenbasis um. Kreditkarten sollten Sie unbedingt abgeben. Die meisten Banken gehen bei solch einer Offenheit auf den Kunden ein und helfen gern im Rahmen beider Möglichkeiten. Unerfreulich wird es, wenn die Bank erst durch Dritte von Ihrem privaten Konkursverfahren erfährt. Bestehende Kredite werden in solchem Fall fristlos gekündigt und Ihre Konten ebenfalls.

Als nächstes informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Auch diesen unterrichten Sie besser vor der Eröffnung der Privatinsolvenz von dem anstehenden Verfahren. Lassen Sie sich bei Ihrem Chef oder direkten Vorgesetzten einen Termin geben. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, wieso Sie die private Insolvenz einreichen müssen. Es liegt durchaus im Bereich des Möglichen, dass Ihr Chef Sie überrascht und Ihnen Hilfen anbietet. Immer mehr tendieren Betriebe und mittelständische Firmen dazu, ein soziales Arbeitsklima herzustellen. Nicht selten wurde in den letzten Jahren, je nach wirtschaftlicher Lage der Firma, den betroffenen Personen ein zinsloser Kredit zur Tilgung der Schulden angeboten. Vielleicht überlegen Sie auch gemeinsam, wie mit der bevorstehenden Pfändung umgegangen wird. Denken Sie bitte daran, nichts hassen Menschen und vor allem Vorgesetzte so sehr, als dass sie von schlechten Neuigkeiten überrumpelt werden.

Den Vermieter müssen Sie nur bei Bedarf informieren. Sollten Sie eine Kaution hinterlegt haben beim Abschluss des Mietvertrages, dann ist es ganz wichtig, mit dem Vermieter zu sprechen. Auch hier hilft nur Offenheit und Ehrlichkeit von Ihrer Seite aus. Die Pfändung der gesamten Mietkaution ist rechtlich nicht einwandfrei abgeklärt. Denn eigentlich ist die Kaution für Sie zweckgebunden und somit vom Prinzip her unpfändbar. Die Mietkaution stellt für den Vermieter eine hinterlegte Sicherheit für die vermieteten Räume dar und ist kein Sparguthaben, auch wenn die Kaution so angelegt ist. Damit dürften nur die Zinsen gepfändet werden. Mit dem Wegfall der Kaution könnte Sie der Vermieter aus der Wohnung werfen, denn die Kaution ist Bestandteil des Mietvertrages. Wenn Sie eine neue Wohnung anmieten möchten, reden Sie offen mit dem Vermieter. Mehr als "nein" kann er nicht sagen.


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