Was ist die Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz wurde im Jahr 1999 durch den deutschen Gesetzgeber eingeführt, um so der immer mehr anwachsenden Anzahl von überschuldeten, privaten Haushalten eine Möglichkeit zur Entschuldung einzuräumen. 2007 überarbeitete der deutsche Staat noch einmal die betreffenden Gesetze und erleichterte für Privatpersonen Teile des Insolvenzverfahrens.
Das veraltete und umständliche Verfahren zum Konkurs wurde durch die neue einfachere und schnellere Privatinsolvenz abgelöst.
Verkürzung der Dauer
Für längere Zeit war eine Verkürzung der Dauer des Privatinsolvenzverfahrens im Gespräch, welches bisher immer eine sechs jährige Wohlverhaltensphase enthielt. Ab März 2013 ist nur noch eine Wohlverhaltensphase von drei Jahren notwendig. Das Verfahren bleibt im Ablauf gleich ist durch die Verkürzung jedoch einfacher geworden.
Das Ziel
Mit der privaten Insolvenz haben Sie die Chance, alle Schulden auf legalem Weg zu tilgen und eine Restschuldbefreiung nach insgesamt 7 Jahren zu erhalten. Das bedeutet, Sie zahlen so viele Schulden ab, wie es Ihren finanziellen Mitteln entspricht und ohne dass Ihre Lebenshaltung gefährdet ist. Nach einer Wohlverhaltensphase von 6 Jahren werden Ihnen die restlichen Schulden erlassen und Sie können finanziell neu beginnen.
Eröffnung des Verfahrens
Um den privaten Konkurs eröffnen zu können, müssen Sie
bestimmte Bedingungen erfüllen, welche das Gericht genau überprüft. Eine der Voraussetzungen ist, dass die Gläubiger größtenteils der Eröffnung des Verfahrens zustimmen und somit der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist.
Das Gericht kontrolliert an Hand Ihrer Angaben, ob das Privatinsolvenzverfahren sich überhaupt für Sie lohnt. Mitunter versucht das Gericht noch einmal selbst, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen, wenn es sich laut Ihren Angaben um einen möglichen Grenzfall zur Verbraucherinsolvenz handelt. Damit soll das eigentliche Verfahren vermieden werden, welches zusätzliche Kosten für den Staat wie für Sie, als Schuldner, verursacht.