Privatinsolvenz

Kann jeder Deutscher in Frankreich die Insolvenz beantragen?

Nachdem die Französische Privatinsolvenz ein paar Vorteile hat, stellt sich natürlich die Frage ob Deutsche das Privatinsolvenzverfahren in Frankreich beantragen können.

Grundsätzlich kann jeder Deutsche in Frankreich die Verbraucherinsolvenz beantragen. Aber auf Grund der Verschärfung des Insolvenzrechtes für Ausländer müssen bestimmte Voraussetzungen erbracht bzw. nachgewiesen werden.



Nützlich für eine Antragsstellung


Außerdem sollten Sie über ein gewisses Startkapital verfügen, denn auf Sozialleistungen in Frankreich dürfen Sie nicht hoffen. Im Übrigen ist das soziale Netz nicht so gut ausgebaut wie in Deutschland. Günstig wirkt es sich aus, wenn Sie vor Antragstellung bereits angestellt sind in einem französischen Unternehmen. In erster Linie eignet sich die französische Verbraucherinsolvenz für Angestellte und Arbeiter. Selbständige und Gewerbetreibende sollten lieber auf die englische Insolvenz ausweichen.

Es gibt sehr gute Agenturen, die Ihnen alle Formalitäten abnehmen und Sie zuverlässig begleiten während des Verfahrens. Achten Sie aber darauf, dass Sie einen Kostenvoranschlag vorab erhalten, in welchem jeder Posten genau aufgeführt ist und der nicht mehr als 10 Prozent Ihrer Schulden beträgt. Weiterhin sollte ein Mitarbeiter der Agentur vor Ort ansässig sein, damit Sie jeder Zeit einen Ansprechpartner haben.

Bedingungen für die französische Verbraucherinsolvenz


Die Voraussetzungen für die französische Insolvenz sehen ähnlich aus wie die Bedingungen in Deutschland. Nur müssen Sie hier nachweisen, dass Ihr ständiger Wohnsitz in Frankreich ist, das bedeutet für Sie, am besten wohnen Sie mit der Hauptadresse schon seit mindestens 3 Monaten in Frankreich. Den Nachweis führen Sie mit dem Mietvertrag, den Zahlungen an den Stromversorger und der Telefonrechnung.

Da Frankreich verständlicherweise kein Interesse daran hat, einen arbeitslosen Deutschen aufzunehmen, erwarten die Behörden, dass Sie einen Arbeitsplatz belegen können. Und hier kommen wir zu einem wesentlichen Unterscheidungspunkt bei der Insolvenz in einzelnen Ländern. Frankreich ist skeptisch und überprüft Selbständige doppelt und dreifach, für Angestellte und Arbeiter aber verläuft die Privatinsolvenz einfach. Dagegen in England sind Selbständige willkommen und hier wird alles für eine leichtere Abwicklung der Insolvenz bei Selbständigen getan.

Als ganz wichtig werden französische Sprachkenntnisse erachtet. Diese müssen so gut sein, dass Sie sich normal im Alltag verständigen und die meisten Briefe lesen können.

Die Restschuldbefreiung können in Frankreich nur "normale" Schuldner beantragen. Das bedeutet für Sie, nur wenn Sie keine Unterhaltsschulden bzw. keine Schulden aus Straftaten haben, erhalten Sie in Frankreich den Antrag auf Entschuldung.





zurück zurück zu: vorherige Seite | Privatinsolvenz im Ausland