Privatinsolvenz

Dauer, Ablauf und Kosten vom französischen Konkursverfahren

Wie ist das Französische Privatinsolvenzverfahren im Vergleich zum Deutschen, hinsichtlich Dauer, Ablauf und Kosten.

Sobald Sie zwei bis drei Monate in Frankreich leben, beantragen Sie bei dem zuständigen Amtsgericht Ihre Restschuldbefreiung.

Dazu benötigen Sie:


  • eine aktuelle Aufstellung Ihrer Schulden,
  • eine Liste Ihrer Gläubiger mit Anschrift,
  • eine Liste mit Ihren Einkommens- und Vermögenswerten,
  • Ihre monatlichen, regulären Ausgaben,
  • Ihr derzeitiges monatliches Einkommen,
  • Ihren Pass,
  • den Schuldentilgungsplan,
  • den abgelehnten außergerichtlichen Einigungsversuch,
  • die Nachweise für Ihren Hauptwohnsitz in Frankreich,
  • wie Ihren Arbeitsplatz dort
  • und den Antrag auf Restschuldbefreiung

Dauer


Die Bearbeitung Ihrer Unterlagen dauert maximal drei bis vier Wochen. Wenn alles vorhanden ist, dann beginnt für Sie die Wohlverhaltensphase von 12 Monaten. Hier sind die Bedingungen ähnlich wie in Deutschland. Besonders wird nachgeprüft, ob Sie tatsächlich während der ganzen Phase in Frankreich mit Hauptwohnsitz sich befinden oder nicht. Ist das nicht der Fall, kann Ihnen die Restschuldbefreiung versagt werden. Ebenso, wenn Sie keine Arbeit für mindestens 7 Monate nachweisen können. Läuft die 12 Monate alles glatt, bei rund 90 Prozent der Schuldner ist das so, erhalten Sie automatisch Ihre Restschuldbefreiung nach Ablauf eines Jahres.

Kosten


Die jeweiligen Kosten für das Gerichtsverfahren und den weiteren Ablauf liegen bei mindestens 1.500 EUR. Rechnen Sie aber bei einer höheren Verwertungsmasse mit mindestens 10 Prozent Ihrer Schuldsumme, so kann nichts schief gehen.




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