Privatinsolvenz

Schulden abzahlen durch Wertgegenstände verkaufen

Häufig haben Schuldner Gegenstände zu Hause, welche einen gewissen Wert besitzen und teilweise auch entbehrlich sind.



Mitunter befinden sich in Ihrem Besitz einige Wertgegenstände, die zwar bei einer Pfändung nicht viel Erlös erzielen würden, doch unter Sammlern einiges an Wert darstellen. Sicherlich hängen Sie an diesen Gegenständen, besonders wenn es Erbstücke sind. Doch wägen Sie ab, ob es nicht besser ist, wenn Sie die Gegenstände verkaufen und mit dem Ertrag die Schulden bezahlen.



Sicherlich ist der emotionale Wert nicht mit dem materiellen Wert zu vergleichen, doch weniger oder gar keine Schulden sind auch nicht zu verachten und vor allem leben Sie so ruhiger. Falls Sie sich dazu entschließen, diese Wertgegenstände zu verkaufen, dann schauen Sie in einschlägigen Katalogen nach oder fragen Sie bei Sammlern bzw. Auktionshäusern an, mit welchem Preis Sie ungefähr rechnen könnten. Eventuell kennen Sie sogar jemanden, der diesen Gegenstand schon lange von Ihnen erwerben möchte. Nehmen Sie Kontakt auf und leiten Sie den Verkauf in die Wege.

Doch Vorsicht vor diversen Ankäufern von Altgold im Internet! Es wird hier mit Höchstpreisen geworben, doch ein Vergleich hat gezeigt, dass maximal 70 Prozent des Materialwertes gezahlt wird. Edelsteine oder eine besondere Ausführung wie ein historisches Alter spielen keine Rolle bei der Wertermittlung. Auch Pfandleihen geben Ihnen nicht den wahren Wert. Hier wird ein Gesamtwert ermittelt und Sie erhalten von diesem Preis nur 25 Prozent. Es ist besser, wenn Sie mit Schmuck oder Antiquitäten einen Fachmann aufsuchen und dort den Wert schätzen lassen. So wissen Sie, welchen Wert der Gegenstand tatsächlich darstellt und sind vor Betrügern oder zu niedrigen Preisen geschützt.


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