Privatinsolvenz

Privatinsolvenz Erfahrungsbericht

Der folgende Erfahrungsbericht wurde von einer Person erstellt, welche selbst die Privatinsolvenz durchlaufen hat. Durch ihn erhält man einen guten Überblick über die Persönliche Situation während dem Insolvenzverfahren. Der Name wird an dieser Stelle nicht genannt.

Erfahrungsbericht



Rückblickend kann man zusammenfassend folgendes Fazit ziehen: Für den Schuldner ist das Verfahren, mit einigen Einschränkungen, ein positives Verfahren. Nicht so sehr wegen der erlassenen Schulden, was natürlich für einen Neuanfang sehr wichtig ist, sondern vor allem wegen des Wegfalls eines enormen psychischen Drucks, der schon mit der Antragstellung langsam weicht. Da s Manko des Verfahrens ist sicher die Länge der Wohlverhaltensphase mit 6 Jahren, da ein Schuldner, der in drei Jahren nicht zahlungsfähig ist, dies auch nach sechs Jahren kaum sein wird. Meist handelt es sich um Ältere und/ oder Langzeitarbeitslose oder gar chronisch Kranke. Hier ist man auch von politischer Seite dabei, das Verfahren wie in anderen Ländern auf drei Jahre zu verkürzen.
Vorausgeschickt sei auch, daß man nicht aus "strategischen" Gründen in die Insolvenz geht, d.h. bewußt hohe Schulden macht, und diese mit einem solchen Verfahren ablöst, sondern "unverschuldet" in die Zahlungsunfähigkeit gelangt.

Vor der Insolvenz


Die Phase vor der Insolvenz, die eigentlich nicht zum Verfahren gehört, ist die schwierigste Phase für den Schuldner. Es ist ein Abschnitt, vermutlich auch schon vorher, einer gewaltigen Realitätsverdrängung, die soweit geht, daß der Schuldner aus Angst vor Forderungen, Drohungen, etc. noch nicht einmal den Briefkasten und seine Post öffnet. In dieser Phase ist der Schuldner hin und her gerissen zwischen der Hoffnung auf Besserung seiner wirtschaftlichen Situation, die meist auch dann nicht eintritt, und dem ihm meist unbekannten Weg des Insolvenzverfahrens, mit dem er sich nur mühsam und zögerlich vertraut macht. Daneben wird versucht, kleinere Forderungen und Raten mit dem "letzten Geld" zu begleichen.

Beratung


Der entscheidende Schritt in dieser Phase ist der Weg zur Insolvenzberatung, die einen nicht nur berät, sondern dann auch das außergerichtliche Einigungsverfahren durchführt und den gerichtlichen Insolvenzantrag mit den notwendigen Unterlagen erstellt. Den Anstoß, zur Insolvenzberatung zu gehen, kommt oft von Dritten, die die Situation nüchterner und damit gelassener sehen. Besonders Leid tun dem Schuldner natürlich nicht mehr begleichbare Verbindlichkeiten an Freunde, Bekannte und Verwandte, was manchmal einen ungewollten Vertrauensbruch darstellt.

Während der Insolvenz


Mit dem Antrag auf gerichtliche Privatinsolvenz und dem dazugehörigem Beschluß des Insolvenzgerichts beginnt das Insolvenzverfahren und endet mit der anschließenden Wohlverhaltensphase. Der wichtigste Punkt für den Schuldner ist hierbei die Benennung des gerichtlichen Treuhänders, der Ansprechpartner ist, oder besser seine Sachbearbeiterin, da eine solche Kanzlei meist Hunderte von Insolvenzfällen bearbeitet. Daher bemerkt man auch den Treuhänder kaum, bis auf das Jahresende, wenn die Rechnung gestellt wird. Daneben hat man ab und an einen Einkommensnachweis zu liefern.

Psychologisch ist diese Phase für den Schuldner eine gewaltige Erleichterung, da es keinerlei Forderungen mehr gibt, und wenn, werden diese an den Treuhänder weitergeleitet. Es fällt also aller Druck weg, auf der anderen Seite versteht es sich, daß man sehr ausgabenkontrolliert leben muß, da natürlich Schulden und Kreditaufnahmen nicht möglich sind. Weiterhin ist erschwerend, daß man von den Sparkassen (Privatbanken werden einem schon gekündigt haben, vor allem, wenn sie Gläubiger sind) nur eine Kundenkarte und keine EC - Karte erhält, was einem zwingt, bei auswärtigen Reisen genügend Bargeld mitzuführen. Kreditkarten sind auch nicht verfügbar, so daß die Anmietung eines Mietwagens zumindestens erschwert ist. Ironischerweise ist der Wechsel zu einem preiswerterem Strom- oder Telefonanbieter oft wegen der Schufa - Auskunft auch nicht möglich.



Nach der Insolvenz


Nach der Insolvenz, inklusive Wohlverhaltensphase, erteilt das Insolvenzgericht den Beschluß zur Restschuldbefreiung des Schuldners und das Amt des Treuhänders ist beendet. Für den Schuldner ändert sich eigentlich gar nichts, außer das er die damaligen Schulden los ist. Zu bedenken ist jedoch, daß die Tatsache der Insolvenz von der Schufa drei volle Kalenderjahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung im Datenbestand gehalten wird. Die Restschuldbefreiung wird von der Schufa ebenfalls vermerkt. Inwieweit also die Schufa - Daten die Geschäftstätigkeit des ehemaligen Schuldners beeinflussen, muß jeder selber herausfinden.

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