Privatinsolvenz

Spanische Insolvenz: Bedingungen der Restschuldbefreiung

Für die Anwendung eines spanischen Insolvenzverfahren herrschen verschiedene Bedingungen welche für eine Restschuldbefreiung erfüllt werden müssen.

Natürlich ist auch das spanische Insolvenzverfahren an einige Voraussetzungen gebunden, die Sie erfüllen müssen. Im Wesentlichen ähneln sich die Bedingungen innerhalb des europäischen Insolvenzrechts der jeweiligen Länder. So wird auch in Spanien verlangt, dass Sie mindestens 3 Monate vor Antragstellung in Spanien gelebt haben.

Sie sind gezwungen, Ihren Daueraufenthalt und somit Ihren Hauptwohnsitz in Spanien nachzuweisen. Das erreichen Sie am besten, wenn Sie die Quittungen für die Miete, Strom und Telefon vorweisen. Um immer auf der sicheren Seite zu sein und eventuellen Überprüfungen vorzubeugen, legen Sie auch Rechnungen für Ihren alltäglichen Bedarf an Lebensmitteln bei.

Vor der Beantragung der Privatinsolvenz ist es angebracht, wenn Sie ein Arbeitsverhältnis eingegangen sind. Bringen Sie den beiderseitig unterschriebenen Arbeitsvertrag zur Antragstellung auf Restschuldbefreiung mit. Falls Sie bereits über die Probezeit in Ihrem Arbeitsverhältnis heraus sind, dann wirkt sich das sehr positiv aus. Nachprüfungen dürften sich so auf einen einmaligen Besuch bzw. eine Nachfrage bei Ihrem Arbeitsgeber beschränken.


Halten Sie die Gebühren für das Verfahren bereit. Da die private Insolvenz in Spanien sehr gestrafft ist, fallen keine großen Unkosten an. Rechnen Sie mit maximal 10 Prozent Ihrer Schuldsumme, aber mindestens mit 1.600 EUR.

Dauer, Ablauf und Kosten
Spanien hat neben England und Wales eines der kürzesten Verfahren für die Insolvenz in der ganzen EU. Maximal ein Jahr dauert die ganze Abwicklung der Privatinsolvenz, angefangen mit der Antragstellung bei Gericht.
Bringen Sie zum eröffnen von dem Insolvenzverfahren folgende Unterlagen vollständig mit:


  • Aufstellung des Schuldenstandes,
  • Liste mit Gläubigeradressen,
  • Auflistung von Einkommen und Vermögen
  • reguläre monatliche Gesamtausgaben,
  • Ihr derzeitige monatlicher Verdienst (Verdienstbescheinigungen),
  • Ihren Pass,
  • ausfürlichen Schuldentilgungsplan,
  • den abgelehnten außergerichtlichen Einigungsversuch (das kann schon in Deutschland geschehen sein, jedoch ist es besser, wenn Sie diesen Versuch in England unternehmen)
  • die Nachweise für Ihren spanischen Hauptwohnsitz,
  • wie Ihren Arbeitsplatz bzw. Ihre Anstellung in Spanien,
  • und Restschuldbefreiungsantrag

Sobald Sie alle Unterlagen eingereicht haben, werden diese vom spanischen Gericht geprüft und das Verfahren auf private Insolvenz eröffnet. Darüber erhalten Sie etwa 2 bis 3 Wochen später einen Bescheid.
Mit der Mitteilung dürften Ihnen auch die Gebühren für die Privatinsolvenz ins Haus flattern. Diese belaufen sich ungefähr auf 7,5 bis 10 Prozent Ihrer Schuldsumme oder mindestens 1.600 EUR. Überweisen Sie die Gerichtsgebühren umgehend, sonst verzögern Sie selbst das weitere Verfahren. Denn solange nicht die Gebühren eingegangen sind, ruht das Verfahren.

Nach Ihrer Überweisung geht alles recht schnell. Ein Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestimmt und dieser regelt die Verwertung wie die Verteilung der Insolvenzmasse. Sobald diese abgeschlossen ist, erhalten Sie die Restschuldbefreiung. Das bedeutet für einfache Fälle, das ganze Verfahren hat sich nach 9 Monaten erledigt und Sie sind Ihre Schulden los. Bei umständlicheren Fällen kann es bis zu 18 Monate dauern, ehe Sie die Restschuldbefreiung bekommen.

Mit dem Bescheid der Entschuldung suchen Sie in Deutschland einen Notar oder Rechtsanwalt auf, welcher Ihnen das Dokument übersetzt und beglaubigt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf etwa 100 EUR, je nach Umfang des Dokuments. Falls Sie eine Agentur oder einen Anwalt mit der Abwicklung der Insolvenz beauftragt haben, muss dieser Posten bei guten Büros mit aufgeführt sein und keine zusätzlichen Kosten verursachen.

Nun reichen Sie das beglaubigte Schreiben mit dem Antrag auf Anerkennung der Restschuldbefreiung nach deutschem Insolvenzrecht bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht in Deutschland ein. Hier dauert die Bearbeitungszeit etwa bis zu 6 Wochen und Sie müssen eine Gebühr bis zu 100 EUR bezahlen. Danach sind Sie offiziell auch in Deutschland schuldenfrei.




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