Privatinsolvenz

Anerkennung vom französischen Privatinsolvenzverfahren

Damit ein Privatinsolvenzverfahren in Frenkreich wirklich Sinn macht, müssen Sie es erreich dies hier in Deutschland anerkennen zu lassen. So erreichen Sie eine Anerkennung des Insolvenzverfahrens in Deutschland.

Sobald Sie die französische Restschuldbefreiung in den Händen halten, lassen Sie das Dokument in einem deutschen Notariat übersetzen und beglaubigen. Das kostet zwar noch einmal etwa 100 EUR je nach Umfang, doch dadurch beschleunigen Sie die Anerkennung der Befreiung von Ihren Schulden nach deutschem Recht.



Anerkennung


Beide Dokumente reichen Sie nun in beglaubigter Kopie (etwa 10 EUR pro Dokument) bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht ein. Dort wird ein Richter die eingereichten Akten prüfen und nach cirka 6 bis 12 Wochen sind Sie auch nach deutschem Recht schuldenfrei.

Schwierigkeiten


Da dies mittlerweile gängige Praxis im Insolvenzrecht ist, dürfte es keine Probleme geben. Treten aber trotzdem Schwierigkeiten auf, dann wenden Sie sich an einen Anwalt für internationales oder europäisches Insolvenzrecht. Da Sie wieder in Deutschland ansässig sind, können Sie Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist immer, dass Sie sich mit Hauptwohnsitz wieder in Deutschland angemeldet haben.




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