Privatinsolvenz

Privatinsolvenz Frankreich

Auch ein Privatinsolvenzverfahren in Frankreich hat besondere Vorteile, weswegen Frankreich für das Starten eines Verfahrens in Betracht gezogen werden sollte.

Frankreich


Immer mehr Deutsche entscheiden sich für eine private Insolvenz im Ausland. Das ist nicht verwunderlich, denn die Wohlverhaltensphase ist weitaus kürzer und beträgt zum Beispiel in Frankreich nur ein Jahr. Anders als in Deutschland, wo die maximal Befriedigung der Gläubiger im Vordergrund steht, ist für die Franzosen eher die Entschuldung wichtig.

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Vorrausetzungen

Bestimmte Vorraussetzungen müssen erfüllt sein um das Verfahren in Anspruch zu nehmen.


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Dauer, Ablauf, Kosten

Dauer und Kosten des Verfahrens sind in Frankreich fest vorgegeben.


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Anerkennung

Nur durch eine Anerkennung des Verfahrens macht es Sinn dies in Frankreich durch zu führen.



Aufwand


Zudem ist der bürokratische Aufwand viel geringer und die Restschuldbefreiung innerhalb der EU-Länder wird auch in Deutschland anerkannt. Der Grund hierfür ist die allmähliche Angleichung der internationalen Rechtssprechung von den europäischen Mitgliedsstaaten. Bereits 2001 erging ein Urteil des europäischen Gerichtshofes zu Gunsten eines deutschen Klägers, der um die Anerkennung seiner ausländisch erworbenen Restschuldbefreiung kämpfte. So lange das ausländische Insolvenzrecht in den Grundzügen der deutschen Insolvenzordnung gleicht, steht dieser Annerkennung nichts im Weg.

Insolvenztourismus


Da Frankreich diese Bedingungen erfüllt, setzte ein wahrer Boom von so genannten Insolvenztouristen ein. Daraufhin hatte Frankreich seine Insolvenzgesetze für Ausländer verschärft. Trotzdem lohnt es sich immer noch, mit etwas Startkapital und französischen Sprachkenntnissen die Restschuldbefreiung in Frankreich zu beantragen. In Frankreich steht die Entschuldung im Mittelpunkt und während in Deutschland Gläubiger die Restschuldbefreiung blockieren können, ist das in Frankreich nicht möglich.





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