Privatinsolvenz

Was ist eine Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz wurde im Jahr 1999 durch den deutschen Gesetzgeber eingeführt, um so der immer mehr anwachsenden Anzahl von überschuldeten, privaten Haushalten eine Möglichkeit zur Entschuldung einzuräumen. 2007 überarbeitete der deutsche Staat noch einmal die betreffenden Gesetze und erleichterte für Privatpersonen Teile des Insolvenzverfahrens. Mit diesem Verfahren wurde das bisherige und sehr umständliche Konkursverfahren abgelöst.

Neu im Gespräch sind derzeit weitere Gesetzesänderungen wie unter anderem mehrere Straffungen und eine Verkürzung der eigentlichen Verfahrensdauer. Geplant ist diese Abänderung des Gesetzes für Juli 2010, spätestens für Anfang 2011.

Mit der privaten Insolvenz haben Sie die Chance, alle Schulden auf legalem Weg zu tilgen und eine Restschuldbefreiung nach insgesamt 7 Jahren zu erhalten. Das bedeutet, Sie zahlen so viele Schulden ab, wie es Ihren finanziellen Mitteln entspricht und ohne dass Ihre Lebenshaltung gefährdet ist. Nach einer Wohlverhaltensphase von 6 Jahren werden Ihnen die restlichen Schulden erlassen und Sie können finanziell neu beginnen.

Um den privaten Konkurs eröffnen zu können, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, welche das Gericht genau überprüft. Eine der Voraussetzungen ist, dass die Gläubiger größtenteils der Eröffnung des Verfahrens zustimmen und somit der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist. Das Gericht kontrolliert an Hand Ihrer Angaben, ob das Privatinsolvenzverfahren sich überhaupt für Sie lohnt. Mitunter versucht das Gericht noch einmal selbst, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen, wenn es sich laut Ihren Angaben um einen möglichen Grenzfall zur Verbraucherinsolvenz handelt. Damit soll das eigentliche Verfahren vermieden werden, welches zusätzliche Kosten für den Staat wie für Sie, als Schuldner, verursacht.