Privatinsolvenz Spanien
Ein sehr junges Verfahren für die ausländische Restschuldbefreiung ist die spanische Insolvenz für Privatpersonen und es gibt kaum Informationen darüber. 2007 wurde das spanische Insolvenzrecht überarbeitet und ist nun auch für Ausländer auf Grund des kurzen Insolvenzverfahrens interessant.
Die Dauer beträgt zwischen einem und anderthalb Jahren je nach Größe der Insolvenzmasse. Spanien hat jedoch aus den Erfahrungen von England und Frankreich gelernt und von vornherein sein Insolvenzrecht für Ausländer verschärft. Damit ist ein Pendeln zwischen Spanien und Deutschland beispielsweise unmöglich. Es ist auch erforderlich, eine Festanstellung in Spanien nachzuweisen sowie einen Hauptwohnsitz, der mindestens 3 Monate bereits besteht.
Da diese Möglichkeit der ausländischen Entschuldung erst seit kurzem besteht, gibt es nur wenige Agenturen, die ihre Dienste für die Restschuldbefreiung in Spanien anbieten. Einige Anwälte haben sich flink umorientiert und ergreifen hier die Chance, in eine Marktlücke einzuspringen und sich so zu etablieren.
Eignet sich das spanische Insolvenzverfahren für Deutsche?
Da das spanische Verfahren der privaten Insolvenz relativ kurze Zeit erst existiert, haben bisher wenige Deutsche diese Chance wahrgenommen. Doch vom Prinzip her kann jeder deutscher Schuldner die spanische Privatinsolvenz unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen.
In allen privaten Insolvenzen der EU muss aber als Grundbedingung eine Arbeit nachgewiesen werden, so auch in Spanien. Hier verläuft alles glatt und ohne größere Probleme, wenn Sie in einem spanischen Unternehmen angestellt sind. Ebenfalls können Sie in einem anderen Unternehmen arbeiten, welches seinen Sitz zwar in einem anderen Land hat, aber in Spanien eine Zweigstelle besitzt und Sie dort angestellt sind.
Als Freiberufler haben Sie auch kaum Überprüfungen zu erwarten, wenn Sie regelmäßige Tantiemenzahlungen oder ein anderes Einkommen nachweisen können. Wenn Sie selbständig sind, dürfte es schwieriger werden, das Einkommen nachzuweisen und durch die Flexibilität, die Ihnen eine Selbständigkeit bietet, müssen Sie mit mehr Kontrollen durch das spanische Gericht rechnen.
Außerdem müssen Sie die spanische Sprache im Wort so beherrschen, dass Sie sich ohne große Schwierigkeiten verständigen können. Bei Gericht wird zwar hauptsächlich Spanisch gesprochen, doch es ist auch erlaubt, auf das Englische auszuweichen, wenn Sie diese Sprache besser beherrschen.
Die Pfändungsgrenzen orientieren sich in Spanien, wie auch in anderen Ländern der EU, an den Regelsätzen der spanischen Sozialhilfe. Sie dürfen aber nicht erwarten, dass Sie Sozialhilfe in Spanien beziehen können.
Mehr Infos:
Spanische Insolvenz: Bedingungen der Restschuldbefreiung
Insolvenz in Spanien: Vorsicht, indirekte Wohlverhaltensphase!