Fehlverhalten des Gerichtsvollziehers – so wehren Sie sich
Auch Gerichtsvollzieher sind nur Menschen und nicht gegen Fehler immun. Es sei dahin gestellt, wieso Fehler unterlaufen können, wichtig ist nur, Sie besitzen die gesetzliche Möglichkeiten, um ein Fehlverhalten des Gerichtsvollziehers abzuwehren. In erster Linie gilt, kommen Sie dem Gerichtsvollzieher entgegen und nehmen Sie seine Handlung vorerst hin. Im Anschluss an die Pfändung haben Sie immer noch Möglichkeiten, um Ihr Eigentum auf legalem Weg zurück zu bekommen oder den Beamten bei Gericht wegen seines Verhaltens anzuzeigen.
Ansprechpartner für Kritik am Gerichtsvollzieher und seinen Handlungen ist immer das zuständige Gericht selbst. Doch was sind Fehlentscheidungen und was ist ein Fehlverhalten? Bei den Fehlentscheidungen sind die Pfändung und die gepfändeten Dinge betroffen. Dagegen ein Fehlverhalten liegt vor, wenn sich der Gerichtsvollzieher Ihnen in eindeutig sexueller Absicht nähert oder Sie beschimpft.
Einen direkten Vorgesetzten gibt es bei Gerichtsvollziehern in diesem Sinne nicht. Beschwerden sind darum an das Amtsgericht zu richten oder an die zuständige Finanzdirektion des Bundeslandes. Das heißt, der Gerichtsvollzieher untersteht somit der Dienstaufsicht durch das Gericht. Ihre Möglichkeiten umfassen eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei Fehlverhalten, bei sexueller Nötigung bzw. Belästigung die Anzeige bei der Polizei oder die Vollstreckungserinnerung bei Fehlentscheidungen. Doch überlegen Sie genau, ob Sie diesen Schritt einer Beschwerde für wirklich notwendig halten und ob tatsächlich ein Fehlverhalten vorgelegen hat.
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