Vor der Insolvenz kommt der Gerichtsvollzieher

Bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wird, werden Sie Bekanntschaft mit dem Gerichtsvollzieher schließen. Entweder kommt er bei Ihnen schon Vorfeld wegen der Schulden auf Grund eines rechtskräftigen Vollstreckungsbescheides vorbei oder Sie müssen als Voraussetzung für die Privatinsolvenz die eidesstattliche Versicherung abgeben.


Sie haben vielleicht Angst oder arge Bedenken, wenn sich der Beamte anmeldet, das ist aber nicht nötig. Die Beamten müssen sich nach dem Gesetz bewegen und diese Grundlage für das Handeln des Gerichtsvollziehers räumt Ihnen vielfältige Rechte ein. Die Rechte und Pflichten des vom Gericht bevollmächtigten Beamten sind in der ZPO wie in der GVG festgelegt.

Oft dichten unwissende Personen der Tätigkeit des Gerichtsvollziehers ungeahnte Möglichkeiten der Vollstreckung und Pfändung an. Schreckensbilder von leer geräumten Zimmern, weinenden Kindern oder dem entrissenen Ehering stehen für die Figur des Gerichtsvollziehers.

Tatsache ist jedoch, dass niemand Bedenken haben muss, wenn der Beamte seinen Besuch ankündigt. Denken Sie daran, der Gerichtsvollzieher hat keinerlei persönliche Vorteile mit der Durchführung einer Pfändung und er hat auch nichts gegen Sie persönlich. Es handelt sich hier um eine Berufsgruppe wie jede andere, welche aber leider mit einem negativen Bild behaftet ist. Sicherlich ist der Beamte mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet, doch die gesetzlichen Vorschriften regeln die Befugnisse des Gerichtsvollziehers.