Wohlverhaltensphase – was ist denn das?

Die Wohlverhaltensphase wurde gestrafft und umfasst jetzt 6 Jahre, statt wie bisher 7 Jahre. Diese Phase erfordert von Ihnen, dass Sie sich an gewisse, gesetzlich vorgeschriebene Regeln halten. Verstoßen Sie gegen diese Vorgaben, dann ist das ganze Verfahren hinfällig und setzt in den vorherigen Stand wieder ein.

In dieser Zeit zahlen Sie ab der Pfändungsgrenze Ihre Schulden ab und dürfen keine neuen Schulden verursachen. Sinn des Ganzen ist ja schließlich, dass Sie sich von Ihren Schulden befreien und nicht neue Schulden anhäufen.


Ihre oberste Verpflichtung während der Wohlverhaltensphase ist jede zumutbare Arbeit anzunehmen und so Ihre Schulden abzuzahlen. 

Ihre Tilgungen zahlen Sie an den Treuhänder, nicht an den Gläubiger während dieser Phase.

Sie müssen jede Änderung in Ihren Verhältnissen bei dem Treuhänder anzeigen. Das betrifft besonders eventuelle Wohnungsumzüge, Wechsel der Arbeitsstelle und Erbschaften. Tun Sie das nicht, dann kann Ihnen die Restschuldbefreiung versagt werden.

Mehr Infos:

Ablauf Privatinsolvenz