Der Schuldentilgungsplan
Der Schuldentilgungsplan, oder auch Schuldenbereinigungsplan genannt, ist quasi das Herzstück der ganzen Verbraucherinsolvenz. Dieser Plan ist notwendig, einmal für den außergerichtlichen Einigungsversuch, zum anderen für das Eröffnen des gerichtlichen Insolvenzverfahrens.
Dort hinein gehören sämtliche Gläubiger mit der genauen Forderungsaufstellung, weiter müssen die eigenen Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse aufgeführt werden.
Weiterhin gehört ein Tilgungsplan dazu. In dem Tilgungsplan bieten Sie dem Gläubiger eine Begleichung der Schuld in Höhe von mindestens 10 Prozent, jedoch nur maximal bis zu einer Höhe von 20 Prozent der Gesamtschuld an. Dabei legen Sie die Zahlungsformalitäten fest und gewähren dem Gläubiger somit einen Überblick über die Gesamtheit Ihrer Zahlungsmöglichkeiten.
Stimmen die Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zu, so ist das Insolvenzverfahren nicht mehr möglich. Lehnt nur ein der Gläubiger den Plan ab, dann lassen Sie sich durch den Anwalt (die Kosten trägt die Beratungshilfe) oder die Schuldenberatung (kostenlos, aber lange Wartezeiten) das Scheitern bestätigen und können nun den Antrag auf Verfahrenseröffnung stellen.
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